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Gewerblicher Rechtsschutz A bis Z – China

16.06.2015, News

Sie fragen sich, was China mit Gewerblichem Rechtsschutz zu tun hat? Schließlich ist es immer noch weit verbreitete Meinung, dass sich Patente, Marken, Designs oder auch Urheberrechte in China schwer bis gar nicht durchsetzen lassen. Wozu sich also überhaupt die Mühe machen, das Geld in entsprechenden Schutz zu investieren.

Die Antwort ist sicher nicht einfach und lässt sich auch nicht kurz und allgemeinverbindlich beantworten. Jedes Unternehmen hat eigene Ansprüche, unterschiedlich begrenzte finanzielle Mittel und benötigt daher eine individuell abgestimmte Schutzstrategie. Dabei sollte zum einen die eigene Tätigkeit in China und im asiatischen Markt generell Berücksichtigung finden, aber auch das Verhalten der Wettbewerber und Konsumenten darf nicht unbeachtet bleiben. Selbst wenn man vorhat, seine Waren und Dienstleistungen ausschließlich in China anzubieten, können doch gerade Waren im weiteren Handelsweg auch über die Grenzen Chinas hinaus beispielsweise in Nachbarländer gelangen. Will man verhindern, dass dort Dritte den Erfolg der eigenen Marke wirtschaftlich unberechtigt ausnutzen und Nachahmungen oder ähnliches anbieten, sollte man bereits bei der Entscheidung nach China zu gehen, auch einen möglichen Schutzerwerb in diesen Drittländern nicht außer Acht lassen.

Unsere Kanzlei selbst berät nicht unmittelbar im chinesischen Recht. Wir sind aber Mitglied eines internationalen Netzwerkes von Anwaltskanzleien, die sich gerade vor dem Hintergrund zusammen geschlossen haben, ihren Mandanten eine umfassende und bestmögliche Beratung in wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen anzubieten und entsprechende Sachverhalte dabei sowohl im nationalen Kontext als auch unter grenzübergreifenden Gesichtspunkten zu erörtern. In unserem MULTILAW-Netzwerk sind 80 Kanzleien aus 70 Ländern mit insgesamt über 8.000 Rechtsanwälten organisiert, wobei die einzelnen Kanzleien rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig, aber freundschaftlich verbunden sind. Wir pflegen regelmäßigen Kontakt mit den anderen Kanzleien, tauschen uns über rechtliche Entwicklungen in unseren jeweiligen Ländern und grenzübergreifend aus und können jederzeit gegenseitig auf das Know-how der Anderen zurückgreifen. Die meisten Kanzleien sind dabei, wie wir, nicht nur auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beschränkt, sondern bieten wirtschaftsrechtliche Beratung aus einer Hand an. Neben der Abstimmung der eigentlichen Schutzstrategie können wir dabei beispielsweise auch in wettbewerbsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, regulatorischen oder arbeitsrechtlichen Themen beraten.

Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir dabei auf die vertragliche Gestaltung internationaler Kooperationen zwischen Unternehmen. So ist es beispielsweise, um wieder auf den Gewerblichen Rechtsschutz in China zurückzukommen, bei der Lizenzierung eigener Schutzrechte sinnvoll, nicht nur auf die gerichtliche Durchsetzung in China zu vertrauen. Abgesehen davon, dass diese auch heute noch leider nicht den Standard erreicht, den man vom deutschen Rechtssystem gewohnt ist, spielen natürlich auch kulturelle Unterschiede zwischen den Ländern eine große Rolle. Während man Streitigkeiten in Deutschland gern vor Gericht austrägt, wird von der Möglichkeit der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe in China immer noch eher zögerlich Gebrauch gemacht, da sie das Risiko birgt, „das Gesicht zu verlieren“ und auch Geschäftsbeziehungen mit Dritten nachhaltig zu stören bzw. zu beenden. Bei internationalen Verträgen mit chinesischen Unternehmen wird daher häufig vereinbart, dass die Streitigkeiten aus dem Vertrag vor einem Schiedsgericht ausgetragen und entschieden werden sollen. Schiedsverfahren sind dabei in der Regel schneller, effizienter, kostengünstiger und flexibler als Gerichtsverfahren. Zudem bieten Schiedsverfahren gerade internationalen Vertragspartnern die Möglichkeit, nationalen Protektionismus aus dem Verfahren herauszuhalten und beiden Vertragspartnern „Chancengleichheit“ zu gewähren.

In vielen Fällen können die Parteien ein Schiedsgericht wählen, das seinen Sitz außerhalb von China hat (beispielsweise Hongkong oder Paris, aber auch Deutschland); die Entscheidungen können dann trotzdem auch innerhalb von China vollstreckt werden. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Streitigkeiten aus Verträgen zu gewerblichen Schutzrechten. Regelungen zur Streitschlichtung sollten bei internationalen Verträgen – unabhängig von deren Inhalt – grundsätzlich immer ausdrücklicher Vertragsbestandteil sein und nicht dem Zufall überlassen werden. Sie tragen wesentlich zur Rechtssicherheit bei und sind geeignet, die Vertragsdurchsetzung zu vereinfachen.

Sollten Sie sich für den Erwerb oder die Durchsetzung ihrer gewerblichen Schutzrechte in China interessieren, stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren MULTILAW-Kollegen aus China und den Nachbarländern gern jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.