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Schweizer Schatz: Der Countdown läuft

10.01.2016, News

Wie bereits in unseren News vom 16. Juni 2015 angekündigt, haben die Schweizer Banken nunmehr die Daten der nachrichtenlosen Konten veröffentlicht. Es läuft jetzt eine ein- bzw. fünfjährige Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen.

Seit dem 16. Dezember 2015 ist die für die Schweizer Banken eingerichtete Internetseite www.dormantaccounts.ch freigeschaltet. In Umsetzung der entsprechenden regulatorischen Vorgaben finden sich auf der Internetseite die Namen der Kontoinhaber, teilweise ihr Geburtsdatum, regelmäßig der letzte Wohnort sowie die Staatsangehörigkeit. In einigen Fällen sind auch die betroffenen Kontonummern ausgewiesen, oder es findet sich der Hinweis auf ein Schließfach. Außerdem ist das Enddatum der Veröffentlichung angegeben. Dieses stimmt mit dem Datum überein, zu dem spätestens Ansprüche auf die veröffentlichen Konten und Schließfächer geltend gemacht werden müssen. Die Antragsfrist beträgt ein Jahr bzw. bei Konten und Schließfächern, die seit 1954 oder früher ohne Kontakt sind, fünf Jahre. Meldet sich innerhalb dieser Fristen niemand, fallen die Vermögenswerte an den Schweizer Staat.  

Die Internetseite enthält zusätzlich eine Suchfunktion. Eingegeben werden können Vorname, (Firmen-) Name und/oder Ort. Anhand dieser Filter werden die veröffentlichten Daten automatisch geprüft. 

Zu jeder Veröffentlichung existiert eine Verlinkung zur Anmeldung etwaiger Ansprüche. Entsprechende Nachweise insbesondere zu einer Erbschaft können in den üblichen Formaten hochgeladen werden. 

Zu beachten ist, dass die Banken berechtigt sind, dem Antragsteller bei offensichtlich unbegründeten Ansprüchen ihre mit der Prüfung entstandenen Kosten aufzuerlegen. Damit soll offensichtlich einer bloßen Ausforschung der Riegel vorgeschoben werden. Es obliegt dem potentiellen Antragsteller, vorab selbst seine Ansprüche zu prüfen und insbesondere durch entsprechende Nachweise zu belegen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. 

Unsere Kanzlei verfügt neben der erforderlichen bank- und erbrechtlichen Erfahrung über das nötige internationale Netzwerk. Letzteres schließt auch den Bereich "Erbenermittlung"  einer angesehenen deutschen Privatbank mit ein. Damit sind wir in der Lage, die erforderlichen Nachweise gegebenenfalls aus einer Vielzahl von Staaten zu besorgen und sie juristisch aufzuarbeiten, um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.