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Schweizer Schatz: Veröffentlichung nachrichtenloser Konten steht bevor

16.06.2015, News

400 bis 600 Millionen Schweizer Franken –  es geht laut Schätzungen um immense Vermögenswerte, die seit Jahrzehnten nachrichtenlos bei Kreditinstituten in der Schweiz lagern.  Dieser Schatz soll nun mittels Publikation im Internet gehoben werden.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den Anfang des Jahres neu in Kraft getretenen "Richtlinien über die Behandlung kontakt- und nachrichtenloser Vermögenswerte bei Schweizer Banken (Narilo-Richtlinien)". Danach sind die Schweizer Banken verpflichtet, Vermögenswerte ab einer Schwelle von 500 Schweizer Franken, die seit 50 Jahren nachrichtenlos sind, publik zu machen. 

Als "nachrichtenlos" gelten Vermögenswerte, wenn die Bank 10 Jahre nach dem letzten Kontakt keinen weiteren Kontakt mehr zu ihrem Bankkunden oder seinem Rechtsnachfolger oder bevollmächtigten Personen herstellen konnte. Kontaktlosigkeit bedeutet, dass einerseits jeder Kontakt von Seiten des Kunden bzw. des Bevollmächtigten fehlt, andererseits auch die Bank trotz Suchmaßnahmen den Kunden bzw. seinem Bevollmächtigten nicht mehr kontaktieren kann. 

Konkret hat dies zur Folge, dass im Internet die Daten zu den Vermögenswerten publiziert werden, bei denen der letzte Kontakt vor 60 Jahren war. Es geht also um nachrichtenlose Vermögenswerte aus den Jahren 1955 oder früher. 

Publiziert werden Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit oder die Firma der berechtigten Person und der letzte bekannte Wohnsitz oder Sitz. Weiter kann die Konto- oder Sparheftnummer veröffentlicht werden, sofern die vorhandenen Angaben für die Legitimationsprüfung ungenügend erscheinen. 

Geltend gemacht werden müssen die Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögenswerte beim Schweizerischen Bankenombudsman in Zürich. Liegen trotz der Veröffentlichung innerhalb einer Frist von 2 Jahren keine Ansprüche vor, liquidiert die Bank die Vermögenswerte. Der Nettoerlös fließt an den Staat. Möglicherweise dennoch bestehende Ansprüche berechtigter Personen, die nicht geltend gemacht worden sind, erlöschen. 

Aktuell arbeitet der Schweizerische Bankenombudsman an der Erstellung der Publikationsplattform. Sie soll noch im Jahre 2015 online gehen.  

Der Schweizerische Bankenombudsman stellt nach einer Vor-Prüfung der gemeldeten Ansprüche den Kontakt zu dem Kreditinstitut her, das die Vermögenswerte auf die Plattform gestellt hat. Die Bank prüft die übermittelten Ansprüche im Einzelfall. Dabei werden grundsätzlich hohe Anforderungen insbesondere an den Nachweis der Rechtsnachfolge gestellt. Erforderlich ist eine lückenlose Dokumentation vom ursprünglichen Kontoinhaber bis zum heutigen Antragsteller. Dies erfordert die intensive Prüfung bank- und erbrechtlicher Zusammenhänge, gegebenenfalls auch im internationalen Kontext. 

Unsere Kanzlei verbindet in besonderem Maße die notwendige bank- und erbrechtliche Kompetenz. Zusammen mit unseren Partnern im weltweiten Netzwerk Multilaw arbeiten wir auch Rechtsnachfolgen mit internationalem Bezug auf. Wir halten Sie weiter unterrichtet, damit Sie den Schatz heben können, bevor Ihre möglichen Ansprüche endgültig untergehen.Â