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Bundeskartellamt gibt Sparkassen-App frei

27.09.2016, News

Das Bundeskartellamt wird nicht von seinem Aufgreifermessen Gebrauch machen und nicht gegen eine gemeinsame App mehrerer Sparkassen vorzugehen; dies hatte es am 14. September 2016 in einer Pressemeldung bekanntgegeben.

Hintergrund war eine unter dem Projektnamen „Yomo“ („Your Money“) von mehreren Sparkassen gemeinsam entwickelte App, mit deren Hilfe eine Kontoeröffnung eine Kontoführung über das Mobiltelefon ermöglicht werden soll.  Hierbei wird es eine kostenlose Basis-Variante geben.  Sofern der Kunde zusätzliche Services wie Kreditkarte oder Dispositionskredit benötige, werden die teilnehmenden Sparkassen die Konditionen hierfür unabhängig voneinander selbst festlegen.  Das Bundeskartellamt befasste sich mit der Angelegenheit, weil die einzelnen regionalen Sparkassen bei einem solchen bundesweit verfügbaren Angebot im Wettbewerb zueinander stehen.

Das Bundeskartellamt gelangte nun zu der Auffassung, dass die gemeinsame Entwicklung der App trotz der Wettbewerbsverhältnisse untereinander kartellrechtlich nicht zu beanstanden sei.  Das Bundeskartellamt betont hierbei insbesondere, dass die App es „auch kleineren Instituten, ein eigenes App-basiertes Girokonto anzubieten und junge Kunden anzusprechen. Dadurch dürfte der Wettbewerb auf dem Markt für Girokonten eher belebt werden“.  Diese Tatsache, so das Bundeskartellamt, entkräftige die wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die wegen der kostenlosen Basisversion des App-Kontos bestünden. 

Das Bundeskartellamt hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass positive Effekte auf den Wettbewerb (zum Beispiel durch Öffnung eines für einige sonst verschlossenen Marktes) die negativen überwiegen und so zu einer Rechtmäßigkeit beitragen können. 

Dadurch, dass größere „Player“ technische Lösungen zu Finanzdienstleistungen anbieten und so auf den Markt der sog. FinTechs strömen, werden sich vermutlich Offenheit und Bereitschaft des ganzen Marktes für neue Technologien in der Finanzbranche erweitern. Sei es im Zusammenhang mit Zahlungssystem, sei es aber auch bezüglich Einlagen- und/oder Kreditgeschäft. Ein Blick in die USA, die uns – trotz anderslautender Unkenrufe – gerade rund um FinTechs eine sprichwörtliche Nasenlänge voraus sind, sieht man deutlich, dass ein Markt erst durch große Player geöffnet oder – vielleicht besser – geschaffen werden muss, damit er funktioniert. Nicht umsonst ist ApplePay, initiiert von Apple und damit einem der wirklich großen Player, die bei Weitem erfolgreichste mobile wallet-Lösung in den Territorien, die zwischenzeitlich für den Dienst freigeschaltet wurden.

Die Frage, die sich auf der anderen Seite aus Sicht anderer, häufig besonders innovativer, Unternehmen stellen wird, ist, wie begrenzt das Kartellrecht die Marktmacht des den Markt öffnenden Pioniers mittelfristig. Hierfür bietet zumindest das deutsche Kartellrecht klare Lösungen, indem es bestimmte Verhaltensweisen („wie“)  – aber eben nicht das Geschäft insgesamt („ob“) verbietet.

Quelle: bundeskartellamt.de