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EZB führt Konsultation zum Leitfaden für Banken für notleidende Kredite durch

30.09.2016, Germany, Frankfurt

Die Europäische Zentralbank („EZB“) hat gerade ihren Entwurf ihrer guidance to banks on non-performing loans (Leitfaden für Banken für notleidende Kredite) im Rahmen eines Konsultationsverfahrens veröffentlicht. Der Entwurf zeichnet das Ziel der EZB klar vor – deutliche Reduktion der notleidenden Kreditforderungen in den Bankbilanzen. Hierbei macht der Entwurf deutlich, welche Maßnahmen aus Sicht der EZB geeignet – und wohl auch erforderlich – sein werden, um den Umfang notleidender Kreditforderungen signifikant zu reduzieren. Hierbei ist der Plan – wie bei bankaufsichtsrechtlichen Verlautbarungen der EZB üblich – sehr detailliert und gibt einen präzisen Katalog vor.

Eine Bank soll demnach insbesondere

  • Aktiv eine NPL-Strategie erarbeiten, die ergebnisoffen alle internen aber auch externen Möglichkeiten eingehend betrachtet und analysiert. Hierzu müssen insbesondere personelle Strukturen geschaffen werden, die zuständig für die Strategieentwicklung einerseits und den Workout andererseits sind. Die jährliche NPL-Strategie soll von der Geschäftsleitung beschlossen werden.

     

  • Eine Zusammenfassung dieser NPL-Strategie sowie eines konkreten Umsetzungsplans jährlich der Bankaufsichtsbehörde vorlegen.

     

  • Ein Reportingsystem über notleidende Kreditforderungen, die NPL-Strategie und deren Umsetzung aufsetzen, das mit dem sonstigen Reporting- und Berichtswesen sowie dem Risk Management vernetzt ist.

     

  • Die Portfolien sollen „ausgefeilt“ (sophisticated) segmentiert werden, wobei an Schuldnergruppen, Assetklassen und sonstige vergleichbare Parameter hinsichtlich der Kreditforderungen angeknüpft werden soll.

     

  • Es sollen im Zusammenhang mit der Umsetzung der NPL-Strategie sieben (7) unternehmensinterne Richtlinien (policies) aufgestellt werden:

     

    • arrears/NPL management policy;
    • forbearance policy;
    • debt recovery/liquidation/enforcement policy;
    • debt-asset swap/foreclosure policy;
    • multi-bank distressed debt policy;
    • collateral policies;
    • provisioning policy.

       

  • Im Zusammenhang mit dem Monitoring des NPL-Kreditportfolios sollen verschiedene NPL-Kennzahlen (key performance indicators; KPI’s) gebildet und fortlaufend geprüft werden, um den Fortschritt der Umsetzung des NPL-Strategieplans zu beobachten, um – soweit erforderlich – zeitnah nachsteuern zu können. Beispielhaft schlägt die EZB hierzu die folgenden KPI’s vor:
    • high-level NPL metrics;
    • customer engagement and cash collection;
    • forbearance activities (e.g. redefault rates);
    • liquidation activities;
    • other (NPL-related P&L items, foreclosed assets, outsourcing activities, etc.).

       

  • Darüber hinaus soll innerhalb der Bank ein einheitliches Verständnis der folgenden Kriterien geschaffen werden:
    • Ab wann ist eine Forderung überfällig (past-due-criterion);
    • Ab wann ist eine (weitere) Zahlung unwahrscheinlich (unlikely-to-pay-criterion);
    • In welchen Fällen ist ein (teilweiser) Verzicht sinnvoll (forborne exposures);
    • Wann soll für einen Schulder ein going-concern und wann ein gone-concern-Ansatz verwendet werden?

       

  • Zur Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen und Sicherheiten soll ein Gutachter-Panel geschaffen werden (extern oder intern), dass über geeignete Qualifikationen und Fähigkeiten verfügt (suitable qualifications and skill set). Bei der Bewertung soll auf dieses Panel zurückgegriffen werden.

     

  • Auch bei kleineren Risikopositionen soll jeweils geprüft werden, ob auf eine indexierte Bewertung zurückgegriffen werden kann oder, ob eine individuelle Bewertung erforderlich ist.

 

Sicherlich wird die EZB nach Ende der Konsultation noch einige Anpassungen in ihrem Entwurf vornehmen, das Grundgerüst wird aber mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit unangetastet bleiben und nach seiner Inkraftsetzung durch die Behörde einen erheblichen Umsetzungsbedarf bei den Kreditinstituten mit sich bringen.

Vor dem Hintergrund des Entwurfs scheinen aber zwei Dinge sicher zu sein: (i) Die Vergabe von Krediten, gerade an Kunden mittlerer Bonität oder hinsichtlich Assets mit schwankendem oder schwer zu fassendem Wert, wird erschwert und (ii) es werden mehr NPL-Portfolien veräußert werden.