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Unternehmenssicherheit 2018 - Wem gehören die Daten?

13.02.2017, News

Daten sind eine wertvolle Ressource für das Wirtschaftswachstum geworden. Der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Eine Datenanalyse erleichtert Entscheidungsprozesse und die Vorhersage künftiger Entwicklungen. Mit der Vernetzung von Daten in fast allen Lebensbereichen werden vielfältige Datenmengen generiert, analysiert und ausgewertet. Smart products, smart homes, smart meters, smart cars etc. sind Bestandteile des Alltags. Der daraus erworbene Datenschatz ermöglicht neue Dienste und Geschäftsmodelle. Im digitalen Zeitalter gibt es kein belangloses Datum mehr. Der allgegenwärtigen, unmerklichen, vernetzten und unkontrollierten Erhebung, Verarbeitung, Zusammenführung und Auswertung von Daten kommt eine erhebliche wirtschaft-liche Bedeutung zu. Das geschätzte Umsatzvolumen für Anwendungen rund um das vernetzte Fahrzeug wird bis 2020 auf über € 170 Mrd. geschätzt (McKinsey-Studie Connected Car, Sept. 2014).

Das vernetzte Auto

Moderne Fahrzeuge verfügen zum Beispiel über bis zu 80 Steuergeräte und Sensoren, die alle steuerungsrelevanten Fahrzeugkenngrößen erfassen: zum Beispiel Achslast, Beschleunigung, Bremsverhalten, Motordrehzahl, Reifendruck, Temperatur, Geschwindigkeit sowie wie viele Personen im Fahrzeug sitzen, ob sie angeschnallt sind, wie laut die Musik ist und vieles mehr. Sensoren können anhand der Augenbewegungen die Fahrtauglichkeit erkennen. Auch gesund-heitsrelevante Daten wie Pulsfrequenz, Handfeuchtigkeit, Körperhaltung und Atemalkoholgehalt werden erhoben und an die Steuergeräte weitergeleitet. Die übermittelten Daten werden mit dem hinterlegten Daten-Soll verglichen und bei Abweichungen werden regulierende Steuerbefehle an die Bordelektronik übermittelt.

Die Daten werden an Automobilhersteller, Zulieferer, Werkstätten, Versicherungen, ggf. Arbeit-geber, Leasinggeber etc. übermittelt, ohne dass sich der Halter bzw. Fahrer des Fahrzeugs dem entziehen kann. Meistens weiß er nicht einmal, welche Daten an wen kommuniziert werden. Im vernetzten Fahrzeug stößt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an seine Gren-zen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist daher zunächst Transparenz über die Erhebung der personenbezogenen Daten sowie über deren Austausch und Verwendung herzustellen, so dass der Betroffene über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst bestimmen kann. Soweit es sich um Anwenderdaten ohne Datenbezug oder anonymisiert handelt, sind diese allerdings nicht vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfasst.

Welche Grenzen gibt es bei der Nutzung der Daten?

Mit Bezug auf diese (ent-personalisierten) Daten stellt sich die Frage, wem diese (Anwender-) Daten ohne Personenbezug gehören, denn das Datenschutzrecht sieht keine (eigentums-) rechtli-che Zuordnung dieser Daten an eine bestimmte Person vor. Gehören die beispielsweise in smart cars generierten Daten dem Hersteller, dem Fahrzeugeigentümer oder dem Fahrer? Welche Rech-te stehen der Versicherung, dem Softwarehersteller, Dienstleistungsanbietern, ggf. dem Leasing-geber, dem Arbeitgeber an diesen Daten zu? Wer darf die Daten verarbeiten und kommerziell nutzen? Wem steht bei einer Verwertung der Daten welcher Anteil an welchen Erträgen zu? Die-se Fragen werden bisher weder durch das Zivil-, noch durch das Immaterialgüterrecht beantwor-ten. Eine gesetzgeberische Regelung steht aus. Immerhin hat die Europäische Kommission die Initiative „Aufbau der europäischen Datenwirtschaft" auf den Weg gebracht, um eine europa-rechtliche Grundlage für die Erhebung und kommerzielle Verwertung von Daten zu schaffen.

Vor dem Hintergrund, dass die Zuordnung und Nutzung (ent-personalisierten) Daten derzeit ge-setzlich unzureichend geregelt ist, empfiehlt es sich dringend, die vorstehend angesprochenen Fragen vertraglich zu regeln. Hier sollte zunächst eine Bestandsaufnahme bei bestehenden Ver-trägen (nicht zuletzt mit Dienstleistern) durchgeführt und sodann gegebenenfalls erforderliche vertragliche Lücken geschlossen werden. Gerne beraten wir Sie hierbei.