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EZB veröffentlicht Leitfaden für notleidende Kredite

29.03.2017, Germany, Frankfurt

Am 20. März 2017 veröffentlichte die Europäische Zentralbank ihren Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten (Guidance to banks on non-performing loans).

Der Leitfaden regelt die von der europäischen Bankaufsicht erwarteten Verhaltens- und Umgangsweisen von Banken mit notleidenden Krediten oder solchen, die notleidend zu werden drohen. Hierbei gilt der Leitfaden für die von der EZB selbst beaufsichtigten Kreditinstitute unmittelbar und ist nach dem Konzept comply or explain umzusetzen. Die unmittelbar betroffenen Banken haben also jede Abweichung von dem Leitfaden zu dokumentieren und zu erläutern.

Für nicht von der europäischen Bankenaufsicht selbst beaufsichtigte Kreditinstitute, in Deutschland also beispielsweise die Institute, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden, gilt der Leitfaden nicht unmittelbar. Es ist allerdings davon auszugehen, dass insbesondere die BaFin den Leitfaden entsprechend anwenden wird, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des in Art. 3 Abs. 1 GG festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz, wonach wesentlich Gleiches auch gleich zu behandeln ist.

Die Regelungsinhalte des Leitfadens hatten wir bereits im Rahmen des Konsultationsverfahrens zusammengefasst.

Unsere Rechtsanwälte Prof. Dr. Christoph Schalast und Dr. Andreas Walter halten zu den Folgen des Leitfadens und den sich daraus ergebenden besonderen Herausforderungen einen Vortrag im Rahmen des NPL Forum 2017 am 17. Mai 2017 in Frankfurt am Main. Dr. Andreas Walter berichtet außerdem über den Leitfaden bei der 6. Bankaufsichtskonferenz der Fachzeitschrift Die Bank.

Sollten Sie Fragen zu Themen rund um Non-Performing Loans und insbesondere den Leitfaden für notleidende Kredite haben, sprechen Sie uns sehr gerne jederzeit an.