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Kommunikation & Recht für den Reputationsschutz

07.11.2017, News

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Vulgo: „Gesetz gegen Hassrede") kommt. Es ist am 01. Oktober 2017 in Kraft getreten. Facebook, Twitter & Co. sind künftig verpflichtet, rechtswidrige Inhalte (Falschmeldungen, Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen etc.) innerhalb kurzer Fristen zu löschen. Parallel zur Verabschiedung dieses Gesetzes hat Schalast als Teil des Projekts Unternehmenssicherheit 2018 eine Kooperation mit der bekannten Kommunikationsagentur Brunswick begründet. Zweck und Inhalt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sowie unsere Kooperation mit Brunswick stellen wir nachfolgend vor:

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Das vom Bundestag am 30. Juni 2017 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) richtet sich gegen rechtswidrige Inhalte im Internet. Ab dem In-Kraft-Treten des NetzDG am 01. Oktober 2017 sind soziale Netzwerke wie Facebook, YouTube und Instagram mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, sonstige innerhalb von sieben Tagen zu sperren oder zu entfernen. Zu den sozialen Netzwerken im Sinne des NetzDG gehören jedoch beispielsweise nicht Suchmaschinen wie Google sowie journalistisch-redaktionell gestaltete Plattformen.

Rechtswidrige Inhalte nach dem NetzDG sind solche, die gegen Straftatbestände verstoßen (zum Beispiel Beleidigungen, Verleumdungen oder Bedrohungen). Bei mehr als 100 Beschwerden über rechtswidrige Inhalte im Jahr müssen die sozialen Netzwerke halbjährig einen Bericht über den Umgang mit solchen Beschwerden veröffentlichen. Zudem müssen soziale Netzwerke angesichts der bisherigen Erfahrung, dass europäische Zustellungsmechanismen unzureichend sind, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen. Des Weiteren ist bei Verletzungen absolut geschützter Rechte, insbesondere bei Persönlichkeitsrechten, hinsichtlich der Identität von Nutzern Auskunft erteilt werden.

Für die Praxis hat das NetzDG somit erhebliche Auswirkungen. So ist jedem Nutzer ein transparenter Weg der Beschwerde anzubieten. Dies bedeutet nicht nur einen technischen Aufwand, sondern auch die Bereitstellung von qualifiziertem Personal zur adäquaten und fristwahrenden Prüfung der Beschwerden. Bei Verstößen gegen das NetzDG drohen sozialen Netzwerken erhebliche Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro.

Brunswick & Schalast – Kommunikation & Recht

Nicht nur Privatpersonen sondern auch Unternehmen, deren Geschäftsleitung oder Produkte können Ziel von Falschmeldungen („Fake News"), von diskreditierenden Äußerungen oder erfundenen Negativkritiken auf Bewertungsportalen sein. Das kann zu Reputationsverlusten, Umsatzeinbußen oder gar (einer gezielten) Beeinflussung von Aktienkursen führen. In derartigen Situationen sind, ebenso wie bei Cyber Angriffen, rechtliche Maßnahmen in gleicher Weise gefordert wie eine professionelle Krisenkommunikation. Schalast und Brunswick haben daher das Projekt „Kommunikation und Recht" aus der Taufe gehoben.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe hat ein Konzept erarbeitet, das betroffenen Unternehmen aufeinander abgestimmte Maßnahmen anbietet, um gegen drohende Reputationsverluste vorzugehen. Kommunikative Krisenmaßnahmen werden im Vorfeld rechtlich geprüft und rechtliche Maßnahmen werden durch kommunikative Schritte begleitet. Brunswick und Schalast führen bei Unternehmen, die potenziell Opfer von gezielten Falschinformationen, Cyber Attacken etc. sind, gerne eine Bestandsaufnahme durch, ob solche Unternehmen auf derartige Attacken vorbereitet sind. Mit einem koordinierten Konzept unterstützen Schalst und Brunswick betroffene Unternehmen bei der Vorbereitung auf den Krisenfall sowie während der akuten Krise.