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Schalast nimmt Stellung zur Konsultation des Entwurfs der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

30.04.2018, Germany, Frankfurt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") hat am 15. März 2018 den Entwurf der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz („AuA") zur Konsultation gestellt. Mit den AuA legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz dar. Diese gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Schalast hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht Stellung zu den AuA zu nehmen. Unser Schreiben finden Sie unter diesem Link.