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Wirtschaftskanzlei Schalast vertritt Musikunternehmen und Künstler vor dem Europäischen Gerichtshof

26.06.2018, News

Nachdem die Frankfurter Kanzlei Schalast im vergangenen Jahr für ein deutsches Musikunternehmen, Moses Pelham, Sabrina Setlur und einige andere Künstler vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Künstlergruppe Kraftwerk gewonnen hat, vertritt Schalast nun dieselben Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof. Inhaltlich geht es bei dem von Schalast-Partner Dr. Andreas Walter geleiteten Verfahren darum, ob das Sampling von Tonaufnahmen erlaubt oder verboten ist. Die am Verfahren vor dem Gerichtshof beteiligten Mitgliedstaaten (einschließlich des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Deutschlands und Italiens) teilen und unterstützen die Auffassung von Schalast, dass Probenahmen für die weitere Entwicklung der Kunst erforderlich sind.

Im Kern wird der Europäische Gerichtshof das Verhältnis der beiden in der beiden Europäischen Grundrechte Kunstfreiheit (Art. 13 Abs. 1 Grundrechtscharta) und Eigentumsrecht (Art. 17) zu bestimmen haben.

Die Anhörung findet am 3. Juli vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt.