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BaFin veröffentlicht Schwerpunkte der Aufsicht für das kommende Jahr 2019

19.12.2018, News

Die Bankenaufsicht der BaFin hat gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank ihre Schwerpunkte für die Aufsicht über Institute im Jahr 2019 veröffentlicht.

Zunächst wenig überraschend hat die Aufsicht die Themen Digitalisierung und Brexit als übergeordnete Schwerpunktthemen festgelegt. Im Bereich Digitalisierung werden sich die Aufsichtsbehörden insbesondere damit befassen, wie mit dem Marktveränderungen umzugehen ist, die sich aus der Digitalisierung ergeben und wie Datensicherheit sichergestellt wird und werden soll. Diese Themen betreffen bereits jetzt die Geschäftsmodelle nahezu aller Banken und darüber hinaus insbesondere auch Kooperationen mit FinTechs und die Anbindung anderer technischer Dienstleister.

Im Rahmen der einzelnen Geschäftsbereiche hat die Aufsicht die folgenden Aufsichtsschwerpunkte festgelegt:

1. Bankenaufsicht

Als Schwerpunkte für die Aufsicht über die weniger bedeutenden Institute (LSI) im Jahr 2019 sind

  • ein LSI-Stresstest 2019 mit Überprüfung der Auswirkungen auf die Ertragslage und die Zinsänderungsrisiken sowie
  • eine Prüfung von IT-Systemen und der dazugehörigen IT-Prozesse

vorgesehen.

Die von den Aufsichtsbehörden identifizierten Risiken für LSI spiegeln insoweit das derzeit schwierige Marktumfeld für kleiner und mittelgroße Institute wider. Insbesondere die von der Aufsicht konkret genannten Ertrags- und Zinsrisiken lassen erkennen, dass sich die Aufsicht intensiver mit der Ertragsfähigkeit von Geschäftsmodellen beschäftigen wird. Nachgelagert wird dies auch die Frage der Kapitalausstattung der Institute betreffen. Ebenfalls als wesentliches Risiko werden die Rechtsrisiken genannt. Insbesondere mit Blick auf den stärker in den Fokus rückenden kollektiven Verbraucherschutz kann sich eine Analyse potentieller Gefahrenquellen empfehlen.

Die Prüfung der IT-Systeme und -Prozesse dürfte dem vorgegebenen Rahmen der BaFin folgend darauf abzielen, sicherzustellen, dass die eingesetzte IT die ordnungsgemäße Umsetzung der Geschäftsmodelle und die Sicherheit der Daten ermöglicht. Dies kann nicht nur institutsintern sondern insbesondere auch bei der Anbindung von Drittanbietern oder FinTechs relevant sein.

2. Wertpapieraufsicht

Im Bereich der Wertpapieraufsicht haben die Aufsichtsbehörden die folgenden Schwerpunkte festgelegt:

  • Überprüfung Umsetzung MiFID II/MiFIR
  • Überprüfung Umsetzung der PRIIPs-Verordnung
  • Vorbereitung Umsetzung EU-Prospektverordnung
  • Umgang mit neuen Gestaltungen von Instrumenten im Kapitalmarkt, wie z. B. ICO, STO
  • Stärkung des Profils der BaFin im kollektiven Verbraucherschutz
  • Nachhaltigkeitsaspekte im Bereich Asset Management
  • Unterstützung der ESMA bei der Zielsetzung einer europäischen Konvergenz der Aufsichtspraxis

Insbesondere mit Blick auf die damit angekündigte Nachschau zur Umsetzung von MiFID II/MiFIR und PRIIPs-VO empfiehlt sich für betroffene Institute spätestens jetzt eine Überprüfung bzw. ein Update ihrer vorhandenen Dokumentation.

3. Abwicklung

Im Bereich der Abwicklung haben die Aufsichtsbehörden die folgenden Schwerpunkte festgelegt:

Zur Sicherstellung der Integrität des Finanzsystems

  • Beurteilung der Erlaubnispflicht von Initial Coin Offerings
  • Beurteilung der Erlaubnispflicht nach der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II)
  • Verfolgung von unerlaubtem Handel mit binären Optionen und mit Finanzinstrumenten über Online-Plattformen
  • Verfolgung von unerlaubten Direktinvestments und Finanztransfergeschäften

Die Festlegung dieser Aufsichtsschwerpunkte zeigt deutlich, dass insbesondere im Bereich der Zahlungsdienste in der Praxis häufig Erlaubnispflichten übersehen bzw. bei der Strukturierung nicht mitbedacht werden. Durch die weiter voranschreitende Öffnung des Marktes durch die PSD 2 werden hiervon betroffene Geschäftsmodelle zukünftig sicher noch zahlreicher werden.

Zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit deutscher Kreditinstitute

  • Beseitigung erkannter und Identifikation weiterer potentieller Abwicklungshindernisse
  • Verbesserung der technisch-operativen Ausstattung der Institute zur Datenbereitstellung
  • Veröffentlichung von Mindestanforderungen für die Gläubigerbeteiligung (Bail-in)
  • Weiterer Ausbau der Krisenprozesse und der Kriseninfrastruktur

Je nach Ausgestaltung können für Institute hier weitere Umstrukturierungen erforderlich werden. In jedem Fall relevant werden die von der BaFin angekündigten Mindestanforderungen zur Operationalisierung des Bail-in (MA Bail-in) für die weniger bedeutenden Institute.

Zur Prävention von Geldwäsche

  • Prüfung von Customer Due Diligence (CDD)
  • Prüfung der Stellung und der Befugnisse des Geldwäschebeauftragten

Fast schon ein Dauerbrenner ist das Thema Geldwäsche. Erneut getrieben durch diverse Skandale und Verstöße in einer Vielzahl von Instituten, werden sich die Aufsichtsbehörden das konkrete customer onboarding genauer anschauen. Hiervon betroffen sind nicht nur die institutseigenen KYC-Prozesse, sondern auch alle auf Dritte ausgelagerten Prozesse.

Kreditinstitute, Unternehmen der Finanzindustrie und andere beaufsichtigte Unternehmen, können und sollten sich bereits jetzt auf die Schwerpunktthemen der BaFin im Jahr 2019 vorbereiten. Die BaFin wird ihre Schwerpunktthemen sicherlich zum Gegenstand ihrer laufenden Aufsicht und insbesondere von detaillierten Prüfungen machen.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Analyse der Schwerpunktthemen 2019 und bei der juristisch adäquaten Umsetzung von identifizierten Themen.