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BaFin konsultiert Entwurf zur MaBail-in

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Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in („MaBail-in") zur Konsultation gestellt. Die in den MaBail-in genannten Anforderungen richtet sich an alle Institute unter direkter Aufsicht der BaFin, sofern die BaFin die Institute im Rahmen der Abwicklungsplanung darüber informiert hat, dass die MaBail-in zu beachten sind.

Hintergrund ist, dass die BaFin auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 als nationale Abwicklungsbehörde verpflichtet ist, die Abwicklungsfähigkeit von Instituten und Gruppen zu prüfen und sicherzustellen.

Das geplante Rundschreiben umfasst dabei konkrete Anforderungen an die Institute im Hinblick auf bereitzustellende Informationen sowie deren technisch-organisatorische Ausstattung. Kernbestandteil hiervon ist insbesondere die kurzfristige Bereitstellung von Informationen, die für eine Entscheidung über Herabschreibungen von Verbindlichkeiten und/oder eventuell notwendige Rekapitalisierungen durch die Umwandlung von Verbindlichkeiten erforderlich sind.

Die betroffenen Institute müssen zukünftig in der Lage sein, alle erforderlichen Informationen innerhalb von 12 bzw. 24 Stunden auf Anfrage der BaFin zur Verfügung zu stellen. Hierfür und für die Umsetzung einer Herabschreibung und/oder Umwandlung von Verbindlichkeiten sind entsprechende Systeme und Prozesse in Form einer technischen und organisatorischen Ausstattung einzurichten.

Die Anforderungen beziehen sich zunächst nur Verbindlichkeiten aus relevanten Kapitalinstrumenten und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten mit einem Insolvenzrang bis einschließlich der Klasse der Schuldtitel i.S.d. § 38 InsO i.V.m. § 46 f Absatz 6 Satz 1 und Absatz 9 KWG („Non-preferred senior debt"). Zukünftig können die MaBail-in aber auch auf weitere Verbindlichkeiten bzw. für andere Abwicklungsinstrumente erweitert werden.

Die BaFin hat angekündigt, die Institute nach den Grundsätzen der Proportionalität über das Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Abwicklungsplanung hinzuweisen.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Abwicklungsplanung und deren konkreten Umsetzung. Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an.