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Was man gerne vor sich herschiebt - Rechtspflege im Unternehmen

25.03.2020, Germany, Frankfurt

Innerhalb weniger Wochen hat die aktuelle Corona Krise (hier finden Sie unseren ständig aktualisierten Ratgeber) unsere Wirtschaft und auch die Aussichten für das Jahr 2020 nahezu auf den Kopf gestellt. Themen, die eher ein Schattendasein führten, wie Restrukturierung, Distressed M&A oder Non Performing Loans (NPLs) kommen plötzlich zurück. Dies ist eine Zeit, in der viele „Schotten dicht" gemacht werden, Themen, die vielleicht davor liegen geblieben sind, nunmehr glattgezogen werden können, aber auch eine Zeit, in der man sich für stürmischere Zeiten vorbereitet. Die milliardenschweren Hilfsprogramme von Bund, Ländern und EZB laufen derzeit an, doch auch dann stellt sich die Frage der künftigen Kredittragbarkeit in einem veränderten Gesamtumfeld. Wenn also jetzt einige „zeitliche Freiräume" entstehen, dann sollte man sie nutzen, um solche Themen anzugehen.

1. Glattziehen von gesellschaftsrechtlichen Grundlagen

Gerade dann, wenn Unternehmen durch Zukäufe stark wachsen, wird viel Zeit und Geld auf die Integration der operativen Einheit verwandt, damit Synergien schnell gehoben werden. Die (gesellschafts-)rechtliche Integration, d.h. die Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der zu integrierenden Gesellschaft (Vereinheitlichung /Anpassung des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung, die Vertretungsregelungen für Geschäftsführer und/oder Prokuristen, etwaige (vollständige oder teilweise) Befreiungen von Beschränkungen des § 181 BGB an den Konzernstandard) werden häufig verschoben. Eine Vereinheitlichung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen vereinfacht die Verwaltung der verschiedenen Tochtergesellschaften enorm, hilft überflüssige Beraterkosten zu sparen und rechtliche Risiken zu minimieren. Dies gilt auch für Strukturüberlegungen, wenn neue operative Einheiten geschaffen oder bestehende Einheiten neuen gesellschaftsrechtlichen Strukturen zugewiesen werden müssen.

2. Cost Cutting im Konzern

Eine effiziente Konzernstruktur hilft Kosten und Steuern zu sparen. Gerade in der aktuellen Situation muss man die eigene Konzernstruktur kritisch hinterfragen und ggf. Anpassungen vornehmen: existieren im Konzern zum Beispiel Rechtsträger, die historisch gewachsen und nicht erforderlich sind und die jetzt „wegverschmolzen" werden können, wie bspw. ehemalige Zwischenholdinggesellschaften. Ist mittelfristig (nach der Coronakrise) geplant, Teilbetriebe eines bestehenden Rechtsträgers zu verkaufen, kann es ggf. Sinn machen, diesen Teilbetrieb nach dem Umwandlungsgesetz abzuspalten/auszugliedern, um etwaige Fristen für umwandlungsrechtliche Nachhaftungen in Gang zu setzen und zukünftig dann den ausgegliederten Teilbetrieb im Rahmen eines Share Deals zu verkaufen. In der aktuellen Lage macht es ggf. Sinn, solche Themen anzugehen, um die Zeit bis zum 31. August bzw. aufgrund der Corona-Gesetzesänderungen im Jahr 2020 bis zum 31. Dezember zu nutzen, denn bis zu diesem Zeitpunkt müssen Umwandlungsmaßnahmen zum Handelsregister angemeldet sein, um die Maßnahmen mit handelsrechtlicher Rückwirkung zum Jahresanfang vornehmen zu können. Ist die Konzernsteuerstruktur up to date? - entsprechen die bestehenden Ergebnisabführungsverträge den aktuellen steuerrechtlichen Anforderungen oder müssen sie mit Blick auf die Zukunft an aktuelle Vorgaben angepasst werden. Macht es Sinn, neben bestehenden Ergebnisabführungsverträgen Beherrschungsverträge zu schließen, um umsatzsteuerliche Organschaften zu sichern, die nach neuerer Auffassung der Finanzverwaltungen andernfalls über Personenidentitäten in den Leitungsorganen, Geschäftsordnungen etc. umständlich gepflegt werden müssen.

3. Errichtung und Aktualisierung von Datenräumen

Häufig ist es derzeit so, dass insbesondere Unternehmenstransaktionen hintangestellt werden müssen. Doch wird der Corona-Stillstand nicht länger als ein paar Wochen anhalten können. In einem dann veränderten Umfeld werden sich viele Fragen wieder stellen: von Finanzierungen über Umstrukturierungen bis hin zu Transaktionen. Darauf sollte man vorbereitet sein. Die Erfahrung zeigt, dass gerade im Small- und Midcap Markt viele Projekte scheitern bzw. sich verzögern, weil die Datenlage für eine Due Diligence nur schwer oder bedingt zufriedenstellend - parallel zum dann vermutlich wieder stark anlaufenden daily business – aufgearbeitet werden kann. Aktuelle Datenräume sind heute wirklich kein „Hexenwerk" mehr und Anbieter, wie etwa Drooms, haben besondere Angebot für diese Krise vorgelegt. Soweit also dafür der Kopf frei ist, sollte man dies auch jetzt angehen.

4. Anpassung von Verträgen und AGB

Viele Ein- und Verkaufsverträge sowie AGB werden jahrelang unverändert verwendet, ohne sie den Gesetzesänderungen oder der Rechtsprechung anzupassen. Häufig fällt auf, dass zum Beispiel die Änderungen der kaufrechtlichen Gewährleistung (Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018) und die hieraus folgenden Gestaltungsmöglichkeiten nicht eingearbeitet wurden. Diese Gesetzesänderung stellt eine wesentliche Neuerung für Ansprüche in der Lieferkette dar, wie z.B. in Bezug auf direkte Mängel- und Rückgriffsansprüche, Verjährung und Haftung.

Des Weiteren sind bis zum 12. Juli 2020 die Anforderungen der P2B-Verordnung für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsplattformen umzusetzen. Diese Verordnung macht z.B. Vorgaben zu AGB, Einrichtung von Sperren, Informationspflichten zum Ranking einer Trefferliste und zum Beschwerdemanagement.
Ungeachtet dessen gilt es immer, die bestehenden Klauselwerke an die sich stetig wandelnde, umfangreiche Rechtsprechung zu AGB-Regelungen anzupassen. Damit Lücken und Unzulänglichkeiten in den Verträgen und AGB nicht erst beim Rechtsstreit ungünstig auffallen, empfiehlt es sich, diese stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

5. Verwendung von Daten – Brexit und digitales Geschäft

Nach dem Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 und der nachfolgenden Schonfrist seitens der Behörden und Gerichte, haben nunmehr die Höhe und Häufigkeit der Bußgelder der Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen den Datenschutz stark zugenommen. Daher ist es dringend angeraten, die internen Datenschutz-Prozesse auf ihre tatsächliche Umsetzung im Betriebsalltag zu überprüfen und an zwischenzeitlich eingetretene Änderungen anzupassen. Aktuell stellt sich beispielsweise nach dem Brexit die Frage der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit einem Vertragspartner oder durch einen Dienstleister mit Sitz im Vereinigten Königreich. Des Weiteren müssen etwaige Unsicherheiten im digitalen Geschäft z.B. zum Einsatz von Cookies, zur rechtmäßigen Einwilligung für Werbung, zur Kopplung von Daten gegen Dienste sowie zur Analyse und Austausch von Daten, identifiziert werden und gesetzeskonforme Prozesse im Inneren und entsprechende Regelungen im Außenverhältnis eingeführt bzw. verbessert werden.

Falls Sie für diese oder andere Themen Unterstützung benötigen, stehen unsere Anwälte und Notare zur Verfügung. Insbesondere bei notariellen Themen übernehmen unsere transaktionserfahrenen Notare die gesamte erforderliche Dokumentation, wodurch keine zusätzlichen anwaltlichen Beratungskosten entstehen.