Schalast | News

Regulierung von OTT-Anbietern – GEREK startet Umfrage

29.04.2020, Germany, Hamburg

Der 21. Dezember 2020, das Datum zu dem der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972; „Kodex") in nationales Recht umgesetzt sein muss, wirft seine Schatten voraus. Per Mitteilung vom 22. April 2020 forderte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) die Anbieter sogenannter Over-the-top („OTT")-Dienste auf, Informationen über „verschiedene OTT-Parameter" zur Verfügung zu stellen.

Adressaten: Anbieter interpersoneller Kommunikationsdienste & Video-Streaming-Diensten

Adressiert sind konkret alle Anbieter von interpersonellen Kommunikationsdiensten über das öffentliche Internet sowie Anbieter von Video-Streaming-Diensten. Diese sind aufgerufen, bis zum 22. Mai 2020 bzw. 26. Mai 2020 zwei Fragebögen zu beantworten. Ziel der Umfrage ist, die „Metriken und Indikatoren" zu identifizieren, mithilfe derer die nationalen Regulierungsbehörden (in Deutschland somit die Bundesnetzagentur) ein besseres Verständnis der elektronischen Kommunikationsmärkte erhalten können. Insbesondere sollen unternehmensintern gesammelte Informationen sowie die verwendeten Definitionen und Methoden für eine solche Bewertung abgefragt werden. Für Ende 2020 plant das GERREK, einen Workshop über eine harmonisierte Erhebung von OTT-Daten zu organisieren. Im Jahr 2021 soll ein Bericht des GEREK den Prozess abschließen.

Zur Erinnerung: Der Kodex wechselt von der bisherigen, vorrangig technischen Definition der erfassten Dienste, welche insbesondere die Verantwortung für die Signalübermittlung in den Vordergrund stellt, zu einem funktionalen Ansatz. Von einer – jedenfalls teilweisen – telekommunikationsrechtlichen Regulierung umfasst sind nunmehr auch sogenannte interpersonelle Kommunikationsdienste (Art. 2 Nr. 4 Kodex). Diese sind dadurch geprägt, dass sie einen direkten und interaktiven Informationsaustausch über elektronische Kommunikationsnetze zwischen einer endlichen Zahl von Personen ermöglichen. Nicht zwingend erforderlich ist, dass die Dienste eine Verbindung zu öffentlich zugeteilten Nummern zulassen. Umfasst sind somit neben Diensten wie Skype, welcher unter anderem Anrufe in das öffentliche Festnetz- und Mobilfunknetz ermöglicht, ebenso reine E-Mail- oder Messenger-Dienste (sogenannte „nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste").

Abgeschwächte Regulierung für nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste

Zwar ist die Regulierung Letzterer abgeschwächt – verzichtet wird etwa auf eine Meldepflicht (Art. 12 Kodex) – dennoch müssen sich alle OTT-Diensteanbieter nunmehr im Klaren sein, dass sie in naher Zukunft einer telekommunikationsrechtlichen Regulierung grundsätzlich unterliegen werden. Zu beachten sein werden etwa Vorgaben zur Dienstesicherheit (Art. 40 f. Kodex) oder (grundsätzlich) zum Schutz der Endnutzer (Art. 98 ff. Kodex). Denkbar ist auch, dass OTT-Diensteanbieter im Einzelfall ergänzender behördlicher Maßnahmen zur Interoperabilität unterworfen werden, wenn ansonsten eine durchgehende Konnektivität zwischen Endnutzern bedroht wäre (Art. 62 Abs. 2 lit. c) Kodex).

Fazit & Ausblick

Der Aufruf des GEREK verdeutlicht einmal mehr, dass alle Anbieter von OTT-Diensten sich zum Ende des Jahres einem neuen rechtlichen Rahmen gegenübersehen werden, welcher die aktuelle strenge Abgrenzung zu klassischen Telekommunikationsdiensten aufheben und sie – jedenfalls in Teilen – einer entsprechenden Regulierung unterwerfen wird. Eine enge Kooperation mit den Regulierungsbehörden erscheint in diesem Kontext sinnvoll, um Möglichkeiten der Einflussnahme auf spätere Maßnahmen nicht aus der Hand zu geben.

Die Fragebögen müssen per E-Mail unter pm@berec.europa.eu angefordert werden. Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.