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Bundeskartellamt genehmigt Intersports Online-Vertriebssystem - Blaupause für die Konkurrenz?

05.08.2020, Germany, Frankfurt

Das Bundeskartellamt hat das Vertriebsmodell der Intersport Online Plattform nach einer Prüfung gebilligt und für kartellrechtlich unbedenklich erachtet. Das Bundeskartellamt hat hierbei bewusst gewisse Einschränkungen des Wettbewerbs innerhalb der Intersport Organisation in Kauf genommen, um den zahlreichen, insbesondere kleineren, Intersport-Händlern den Betrieb eines Online-Shops zu ermöglichen und sich so gegen große Online-Händler und Online-Shops der Hersteller zu behaupten.

Intersport – die Verbundgruppe und das Streckengeschäftsmodell

Intersport, die weltweit größte Verbundgruppe im Sportfachhandel mit über 900 Mitgliedern und 1.500 Sport-Fachgeschäften in Deutschland, betreibt innerhalb der Intersport Organisation über die Intersport Digital GmbH („IDG") eine Online-Verkaufsplattform für die angeschlossenen Händler in Deutschland. Ziel ist es, den bisher stationär tätigen Fachgeschäften innerhalb der Organisation die Möglichkeit zu eröffnen, kostengünstig dem stetig steigenden Wettbewerbsdruck des Online-Handels entgegenzutreten.

Im Januar 2019 wurde die Plattform auf ein Streckengeschäftsmodell umgestellt. Der Verkauf der Produkte an Endkunden und die Preissetzung ihnen gegenüber erfolgt durch die IDG, sodass die einzelnen Fachgeschäfte keine Vertragsbeziehung zum Endkunden aufbauen. Sie können jedoch festlegen, zu welchem Preis sie ein Produkt an die IDG abzugeben bereit sind. Nach einem internen Verteilungsschlüssel leitet IDG die Bestellvorgänge dann an einen oder mehrere Händler zur Ausführung bzw. Lieferung weiter. Die Auswahl der Händler wird dabei abhängig von bestehenden Lieferketten und der räumlichen Nähe zum Kunden getroffen.

Förderung des Wettbewerbs im Sportfachhandel

Das Bundeskartellamt hat deutlich gemacht, dass zwei wesentliche Punkte für die Billigung des Vertriebsmodells sprachen: Zum einen ist der Anteil der Produkte, die die vornehmlich stationär tätigen Fachhändler über einen Online-Vertrieb verkaufen, äußerst gering. Zum anderen steht es ihnen uneingeschränkt frei, neben der Zugehörigkeit zu dem gemeinsamen Plattformangebot, zu selbst festgelegten Preisen eine eigene Online-Geschäftstätigkeit über Drittplattformen oder über eine eigene Homepage zu betreiben.

Darüber hinaus erachtet das Bundeskartellamt es für wesentlich, dass der Zugang zu der Plattform allen Intersport-Fachhändlern diskriminierungsfrei offenstehen muss, soweit die Zugangsbedingungen erfüllt seien. Diese Zugangsbedingungen wiederum müssen für alle Händler einsehbar sein und dürfen keine Benachteiligung von kleineren und umsatzschwächeren Händlern enthalten.

Ausblick: Ein Vertriebsmodell der Zukunft?

Das Bundeskartellamt hat die Probleme, denen der stationäre Handel zunehmend begegnet, erkannt und entsprechend gewürdigt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, wird in der Pressemeldung des Bundeskartellamts zitiert: „Gerade für kleinere Händler ist es schwer, sich allein gegen große Online-Händler wie Amazon oder die Online-Shops der Hersteller zu behauptet. Auch die einzelnen Intersport-Händler stehen in Deutschland stationär und online starken Wettbewerbern gegenüber. Das gemeinsame Online-Angebot unter der Marke Intersport bietet den vornehmlich stationär tätigen Händlern eine attraktive Vertriebsalternative. Dies stärkt den Wettbewerb im Sportfachhandel und bedeutet für die Endkunden eine größere Einkaufsvielfalt im Online-Bereich."
Auch in anderen Bereichen des stationären Handels dürfte das von Intersport etablierte Vertriebskonzept auf Interesse stoßen. Denn nicht nur im Sportfachhandel sehen sich stationäre Fachhändler dem stetig steigenden Wettbewerbsdruck des Online-Handels gegenüber.