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Final Call - Aufteilungsverbot durch das "Baulandmobilisierungsgesetz"

21.06.2021, News

Der Bundestag hat am 7.5.2021 das "Baulandmobilisierungsgesetz" beschlossen. Am 28.5.2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, so dass das Inkrafttreten "nur" noch von der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Ausfertigung im Bundesgesetzblatt abhängig ist. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetz sieht u.a. in § 250 BauGB n.F. vor, dass die Umwandlung von Wohngebäuden in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Wohnungs- Teileigentum einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Abhängig von Landesrecht gilt der Genehmigungsvorbehalt für Wohngebäuden ab 5 Wohnungen. Die Erlaubnistatbestände sind sehr begrenzt, insbes. die Teilung zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Veräußerung zu zwei Dritteln an Mieter sind zulässig.

Der neue Genehmigungsvorbehalt soll einen weiteren Schutz für preislich günstigen Mietflächen schaffen, verhindert damit aber auch die - international - relativ unterentwickelte Partizipation am Grundvermögen.

Wir beraten Sie über alle Schritte des Aufteilungsverfahrens, das mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit beginnt. Die dafür erforderlichen Anträge (an das Bauamt) unterliegen landesrechtlichen Besonderheiten, die meisten Gemeinden haben Hinweisblätter herausgegeben, wie in den Bauplänen das Sondereigentum zu bezeichnen ist, dessen Erklärung zur Abgeschlossenheit beantragt wird.

Im zweiten Schritt - der Teilungserklärung - ist der Gang zum Notar erforderlich. Die Teilungserklärung ist dann an das Grundbuchamt zu richten. Da die Genehmigungspflicht auf der Ebene des Grundbuchamtes eingeführt wird, führt das dazu, dass Abgeschlossenheitsbescheinigungen, die nicht vor dem Inkrafttreten (inkl. der landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen) zur Aufteilung geführt haben, im Verfahren "steckenbleiben". Wir halten es für verfassungsrechtlich zweifelhaft, dass das neue Recht keinerlei Übergangsvorschriften enthält. Umso mehr spricht deshalb dafür, das Verfahren möglichst bald abzuschließen.

Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Weg zum Wohnungseigentum!