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Tom Brägelmann in NWB über die Stabilisierungsanordnung im Restrukturierungsverfahren
12.07.2021, News
12.07.2021, News
„Was nicht wackelig ist, muss nicht stabilisiert werden. Die Stabilisierungsanordnung soll während des vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens Unternehmen vorm Umkippen bewahren. Aber warum können sie umkippen, wenn sie doch schon im Restrukturierungsverfahren sind?“
Internationaler Restrukturierungsexperte und Schalast Rechtsanwalt Tom Brägelmann schreibt in seinem Artikel in der Zeitschrift „Neue Wirtschafts-Briefe“ über die Stabilisierungsanordnung, die dem langen Projekt einer Restrukturierung eine „Atempause“ verschafft.
Was die Stabilisierungsanordnung kann, unter welchen Umständen sie beantragt und wann sie gewährleistet wird, erfahren Sie durch die Sichtung der von Herrn Brägelmann konzipierten Checkliste.
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