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Tom Brägelmann über die gesetzliche Erweiterung des Pflichtfachstoffs für Juristen um die Auseinandersetzung mit historischem Justiz-Unrecht – Ein Beitrag in „CTRL“

02.08.2021, News

In der zweiten Ausgabe der CTRL, der studentischen Zeitschrift des Legal Tech Lab Cologne für Recht und Digitalisierung, schreibt Schalast Rechtsanwalt Tom Brägelmann über die Schnittstelle der vom Bundestag beschlossenen Gesetze zu Legal Tech und der Erweiterung des Pflichtstoffs des Jurastudiums.

Nun ist gesetzlich vorgeschrieben, dass angehende Juristinnen und Juristen im Studium Veranstaltungen zum nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur besuchen müssen:

Historisches Wissen trägt zum besseren Verständnis des Wertefundaments des Grundgesetzes und der Rechtskultur in der Bundesrepublik Deutschland bei. Die Auseinandersetzung gerade jedoch mit dem NS-Unrecht, zu der die Erinnerung und Aufarbeitung schweren Unrechts wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gehören, ist im besonderen Maße geeignet, eine kritische Reflexion des Rechts (§ 5a Absatz 3 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Entwurfsfassung - DRiG-E) herbeizuführen. (Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz)

Brägelmann betont, dass Juristinnen und Juristen in der Praxis auch belastenden Situationen ausgesetzt sein können, in denen sie Entscheidungen fällen müssen, die ihre rechtsstaatliche Haltung für die Grundwerte der Verfassung fordern und das besonders hier, wie der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung sagt, „Mut und Bereitschaft zur Gegenrede“ gefordert seien – das mache auch der Fall um den Cum-Ex-Steuerraub deutlich, bei dem die Berater weitaus früher hatten widersprechen müssen, denn: „it’s not done“ – sowas macht man nicht. Um das Gespür für potenzielles Unrecht zu stärken, soll mit diesem Gesetz zur Änderung der Juristenausbildung schließlich das Wertefundament der Rechtsexperten verbessert werden.

Was die Stärkung des Wertefundaments angehender Juristinnen und Juristen mit Legal Tech Unternehmen, die standardisierte und digitale Rechtsdienstleistungen anbieten, zu tun hat, und wie es um die Schulung des Wertefundaments bereits fertig studierter Juristinnen und Juristen steht, können Sie in der Kolumne von Tom Brägelmann lesen.