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Selina Schmidt und Tom Brägelmann auf legal-tech.de über das BGH-Urteil zum Vertragsgenerator Smartlaw
19.10.2021, News,Presse
19.10.2021, News,Presse
Die Rechtslage ist weiterhin unübersichtlich und der BGH stupst an die Grenzen seiner rechtspolitischen Gestaltungsfähigkeit.
Der Legal Tech-Pionier Smartlaw vom Verlag Wolters Kluwer ist keine rechtswidrige Rechtsdienstleistung – ihrem Beitrag vom 18.10. ordnen Selina Schmidt und Tom Brägelmann das Urteil vom 9.09.2021 ein.
Wäre dieser Legal Tech-Pionier wegen unzulässiger Rechtsberatung verboten worden, hätte die Anwaltskammer nicht nur einen effizienten Konkurrenten aus dem Weg geräumt, sondern auch allen anderen Legal Tech-Unternehmen, die keine Anwaltskanzleien sind, einen Schlag ins Kontor verpasst.
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