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BGH: Verband Sozialer Wettbewerb e.V. nimmt Klage gegen Influencerin Pamela Reif zurück

31.12.2021, News

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) hat am 23.12.2021 seine beim BGH (Az. I ZR 163/20) anhängige Klage gegen die Influencerin Pamela Reif wegen Kennzeichnungspflichten auf Instagram zurückgenommen. Der Verband hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zuvor hatte der Verband beim LG Karlsruhe (Az. 13 O 38/18 KfH) und beim OLG Karlsruhe (Az. 6 U 38/19) gegen Pamela Reif obsiegt. Sie hatte dagegen Revision zum BGH eingelegt. Den Termin zur mündlichen Verhandlung hatte der BGH auf den 13.01.2022 anberaumt. Er wird aufgehoben werden.

Prof. Joachim Ritter von Strobl-Albeg und Christian Ritter von Strobl-Albeg, beide Schalast-Partner am Stuttgarter Standort und Mitglieder der Praxisgruppe IP, Media & Technology, kommentieren diese neueste Entwicklung: 

  • Christian Ritter von Strobl-Albeg: „Es freut uns, dass der VSW die Klage gegen unsere Mandantin zurückgenommen hat. Offensichtlich hat der Verband kein Interesse mehr an der Fortsetzung der Rechtsstreitigkeiten mit unserer Mandantin.“
  • Prof. Joachim Ritter von Strobl-Albeg: „Der BGH hat in den bisher ergangenen Influencer-Urteilen (Urteile v. 09.09.2021) einen Vorrang des Medienrechts vor dem Wettbewerbsrecht angenommen. Dies haben wir bereits in den Vorinstanzen vertreten. Danach müssen nur Inhalte, für die Influencer ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten haben, als Werbung gekennzeichnet werden.“