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Moses Pelham gewinnt mit Schalast vor dem OLG Hamburg

03.05.2022, News,Presse

 

Im Dauerstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk hat das OLG Hamburg mit Urteil vom 28. April 2022 in der mittlerweile 10. Instanz das Urteil des LG Hamburg abgeändert und den Unterlassungsanspruch der Gruppe Kraftwerk abgewiesen. Kraftwerk kann dem Pelham Label 3p nicht mehr untersagen, den Tonträger „Nur mir“ der Künstlerin Sabrina Setlur, auf dem sich die knapp zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk Tonträger „Metall auf Metall“ befindet, zu verwerten.

Die Entscheidung erging im Anschluss an mehrere Instanzen vor dem BGH und dem Bundesverfassungsgericht sowie ein Vorlageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Lediglich mit Bezug auf einen ökonomisch bedeutungslosen Zeitraum, in dem 3p den Tonträger mit dem Sample überhaupt nicht auf CD vervielfältigt hat, verurteilte das OLG Hamburg. Für die Zeit ab Veröffentlichung des 3p Tonträgers im Jahr 1997 bis Ende 2002 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31. Mai 2016 auf Grundlage des damals geltenden Urheberrechts endgültig zugunsten des von Schalast vertretenen Produzenten Moses Pelham entschieden.

Für die Zeit ab dem 7. Juni 2021 entschied das OLG Hamburg bezüglich des von Kraftwerk geltend gemachten Unterlassungsanspruches ebenfalls zugunsten 3p. Denn ab diesem Zeitpunkt ist die von Pelham verwendete Rhythmussequenz auf Grundlage des nach europarechtlichen Vorgaben neu eingeführten § 51a UrhG zulässig. Diese Vorschrift, so der Prozessvertreter von Pelham vor dem OLG Hamburg, Dr. Udo Kornmeier, erlaubt nunmehr Sampling unter bestimmten Voraussetzungen als Fall der neu ins deutsche Urheberecht eingeführten eines Pastiches.

Die Rechtsanwälte Dr. Udo Kornmeier und Dr. Andreas Walter, die den Produzenten Moses Pelham und das Label 3p seit Beginn des Streites gemeinsam vertreten, stehen für Hintergrundgespräche zur Verfügung.