Wenn Verantwortung persönlich wird: Geschäftsleiter im Fokus von Aufsicht und Strafverfolgung
08.07.2026
Spätestens seit den Cum-Ex Verfahren hat sich der Blick auf Verantwortung im Bankensektor spürbar verändert. Nicht mehr allein die Institute stehen im Mittelpunkt behördlicher Aufmerksamkeit, zunehmend geraten auch einzelne Vorstände persönlich ins Visier von Aufsichts- und Ermittlungsbehörden.
Dabei fällt auf, dass die wenigsten Verfahren mit dem Verdacht bewusster Kriminalität beginnen. Häufig sind es alltägliche Schwächen in der Organisation, aus denen ernsthafte Konsequenzen entstehen. Informationen kommen zu spät bei den richtigen Stellen an, Warnsignale werden intern nicht wahrgenommen oder Abläufe funktionieren in der Praxis schlicht nicht so, wie vorgesehen. Es geht also um ein Zusammenspiel vieler kleiner Versäumnisse über einen längeren Zeitraum. Genau das macht solche Situationen für Betroffene oft schwer greifbar und im Nachhinein kaum erklärbar.
Strafrechtlich steht in derartigen Fällen häufig der Vorwurf der Untreue im Raum, insbesondere wenn Entscheidungen ohne ausreichende Informationsgrundlage getroffen wurden. Daneben spielen §§ 30 und 130 OWiG dabei eine zentrale Rolle. Wer als Geschäftsleiter gebotene Aufsichtsmaßnahmen unterlässt und dadurch Rechtsverstöße ermöglicht, haftet – unabhängig davon, ob er selbst aktiv gehandelt hat. Bisher lagen die Bußgelder bei bis zu 10 Millionen Euro. Der Gesetzgeber plant eine Anhebung auf bis zu 40 Millionen Euro – und zwar nicht nur für Umweltstraftaten, sondern für sämtliche Anknüpfungsstraftaten.
Für Geschäftsleiter ist die Frage persönlicher Haftung längst keine Randnotiz mehr. Ermittlungsverfahren, Abberufungen, Bußgelder bis zu 40 Millionen Euro – und das häufig nicht wegen bewusster Fehlentscheidungen, sondern wegen struktureller Versäumnisse, die erst im Nachhinein sichtbar werden.
Schalast vertritt Geschäftsleiter und Institute in genau diesen Situationen: im (Steuer-)Strafrecht, im Ordnungswidrigkeitenrecht, gegenüber Ermittlungsbehörden sowie der Bankenaufsicht. Sprechen Sie uns an – bevor Behörden es tun.