Projektentwicklung im Bereich Energy
01.10.2026
Rechtliche Beratung für Energienetze, erneuerbare Energien, Energiemanagement und Speicherung
Neue Erzeugungsanlagen, leistungsfähige Netze und flexible Speicher müssen zusammenwirken. Für Projektentwickler, Investoren, Finanzierer, Grundstückseigentümer und Betreiber entstehen daraus Projekte, bei denen Flächensicherung, Genehmigungen, Netzanschluss, Finanzierung und Vermarktung frühzeitig aufeinander abgestimmt werden müssen.
Wir begleiten Energieprojekte von der Standortprüfung und Strukturierung über Planung, Bau und Finanzierung bis zum Betrieb und zur Veräußerung. Unser Fokus liegt dabei auf der rechtlichen Verbindung von Grundstück und Immobilie mit der technischen und energiewirtschaftlichen Infrastruktur.
Energienetze
Netzinfrastruktur bestimmt, wo und wann Energie erzeugt, gespeichert und genutzt werden kann. Kapazität, Netzebene, Anschlussbedingungen und Realisierungsfristen beeinflussen die Standortentscheidung ebenso wie die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Bei neuen Leitungen, Umspannwerken oder Anschlüssen kommen Flächensicherung, Genehmigungen und technische Schnittstellen hinzu.
Wir beraten zu Netzanschluss- und Netznutzungsfragen, zur Sicherung der erforderlichen Grundstücksrechte sowie zu Planungs-, Liefer- und Bauverträgen für netznahe Infrastruktur. Dabei berücksichtigen wir regulatorische Anforderungen und die Abstimmung mit Netzbetreibern, Behörden, Eigentümern und weiteren Projektbeteiligten. Bei der Vertragsgestaltung stehen insbesondere Verantwortlichkeiten, Fristen, Leistungsparameter und Risiken an den Schnittstellen im Mittelpunkt.
Erneuerbare Energien
Photovoltaik- und Windenergieprojekte verbinden die Entwicklung geeigneter Flächen mit planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorgaben, Netzanschluss und einer belastbaren Vermarktung des erzeugten Stroms. Je nach Standort und Technologie unterscheiden sich die Anforderungen erheblich: Bei Dachanlagen sind die bestehenden Immobilien- und Nutzungsverhältnisse einzubeziehen, bei Freiflächenprojekten die langfristige Flächensicherung und bei Windenergieprojekten insbesondere die standortbezogene Planung und Genehmigung.
Wir strukturieren Projekte und Kooperationen, prüfen Grundstücksrechte und Genehmigungsrisiken und gestalten die dafür erforderlichen Kauf-, Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge. Hinzu kommen Planungs-, Liefer-, EPC- und Betriebsführungsverträge, Stromliefer- und Vermarktungsvereinbarungen sowie die rechtliche Begleitung von Finanzierungen, Beteiligungen und Transaktionen.
Energiemanagement und Speicherung
Unternehmen und Immobilieneigentümer steuern Erzeugung und Verbrauch zunehmend selbst. Energiemanagement, intelligente Mess- und Steuerungssysteme sowie Speicher können Eigennutzung, Lastmanagement und die Vermarktung von Flexibilität miteinander verbinden. Die rechtliche Ausgestaltung hängt davon ab, ob ein Speicher eigenständig betrieben, mit einer Erzeugungsanlage kombiniert oder in ein gewerbliches Versorgungskonzept eingebunden wird.
Wir beraten zu Eigentums- und Nutzungsrechten an Anlagen, Netzanschluss, Stromlieferung und Betriebsmodellen. Für Batteriespeicher gestalten wir insbesondere Liefer-, Bau-, Wartungs- und Optimierungsverträge sowie Regelungen zu Kapazität, Verfügbarkeit und Degradation. Auch die Finanzierung und die vertragliche Zuordnung von Erlösen und Risiken aus unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten gehören dazu.
Fokus auf Photovoltaik, Windenergie und E-Ladeinfrastruktur
Freiflächen- und Aufdach-Photovoltaik
Bei Freiflächenanlagen prüfen wir die planungsrechtliche Ausgangslage, begleiten die Schaffung von Baurecht und sichern Grundstücke, Zuwegungen und Leitungsrechte. Pacht- und Reservierungsvereinbarungen müssen Projektentwicklung, Bau und Betrieb zeitlich abdecken und insbesondere den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme berücksichtigen.
Bei Aufdachanlagen prüfen wir bestehende Miet- und Nutzungsverhältnisse, die Tragfähigkeit der vorgesehenen Dachnutzung im Vertragsgefüge sowie Rechte zum Zugang, zur Instandhaltung und zur Errichtung technischer Anlagen. Hinzu kommen Regelungen zur Eigentumszuordnung, zu Dienstbarkeiten und zur Finanzierung. Wir gestalten Stromlieferverträge und unterstützen bei Mieterstrom- und anderen Versorgungsmodellen einschließlich ihrer energierechtlichen Anforderungen.
Windenergie
Für Windenergieprojekte verbinden wir Flächensicherung und Projektstrukturierung mit der Prüfung von Planungs-, Immissionsschutz- und Naturschutzrecht. Wir begleiten die Genehmigung und die vertragliche Absicherung von Anlagenstandorten, Zuwegungen, Kabeltrassen und Nebenanlagen. Bei Bau und Betrieb beraten wir zu Liefer-, Errichtungs-, Wartungs- und Betriebsführungsverträgen sowie zu Netzanschluss, Stromvermarktung, Finanzierung und einem späteren Verkauf oder Repowering.
E-Ladesäulen
Ladeinfrastruktur muss in die Nutzung der jeweiligen Immobilie und ihre Energieversorgung passen. Das betrifft etwa Stellplätze an Gewerbeimmobilien, Parkhäusern und Unternehmensstandorten. Wir gestalten Standort- und Nutzungsverträge, regeln Rechte an Ladepunkten und Anschlussinfrastruktur und ordnen Verantwortlichkeiten für Errichtung, Betrieb, Wartung, Strombezug und Abrechnung zu. Bei der Einbindung in Photovoltaik- und Speicherlösungen prüfen wir die Schnittstellen zwischen den beteiligten Unternehmen und ihren Verträgen.