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6. Bankenaufsichtskonferenz 2017

29.03.2017, Germany, Köln

Mit dem Inkrafttreten des CRD-IV-Pakets am 1. Januar 2014 wurde für die europäischen Institute eine neue Ära der aufsichtlichen Regulierung und Beaufsichtigung eingeläutet. Neben einer umfassenden Ausweitung und Überarbeitung wurde die Beaufsichtigung der Institute in der Folge durch das Single Rule Book europäisch harmonisiert. Zudem hat sich die Beaufsichtigung mit der Etablierung des einheitlichen Aufsichtsmechanismus zum Teil grundlegend verändert.

Flankierend zu den diversen EBA Regulierungsstandards hat der Baseler Ausschuss in den zurückliegenden zwei Jahren eine Vielzahl neuer Papiere veröffentlicht, welche die erst 2014 in Kraft getretenen Regelungen modifizieren und in Teilen ablösen. Die Europäische Kommission hat darauf aufbauend am 23. November 2016 ein umfassendes Paket zur Revision des bestehenden Aufsichtsregimes vorgelegt. Die Institute stehen nun vor der Herausforderung, die mit den vorgeschlagenen Regelungen einhergehenden organisatorischen, prozessualen und IT-technischen Änderungen zu identifizieren und entsprechende Umsetzungsprojekte zu initiieren.

Mit dem Anspruch auf die Fokussierung aktueller bankaufsichtlicher Trends thematisiert die Konferenz insbesondere die überarbeiteten Vorschriften zur Behandlung des Kontrahenten-, Liquiditäts- und Marktpreisrisikos. Weitere Schwerpunkte bilden die neuen Regelungen zur Berücksichtigung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch sowie die Mindestanforderungen an die Verlustabsorptionsfähigkeit von Banken. Abgerundet wird die Konferenz durch einen Beitrag zum geplanten aufsichtlichen Meldewesen für notleidende Kredite; einer neuen Anforderung der Europäischen Zentralbank, die zwischenzeitlich vermehrt als weiterer Normgeber auftritt.

Unser Kollege, Dr. Andreas Walter, LL.M., wird ebenfalls vor Ort sein und sich in einem Vortrag mit dem aufsichtlichen Meldewesen der EZB für notleidende Kredite befassen.

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