Schalast | Workshops
Unsere Kanzlei bietet regelmäßig praxisnahe Workshops zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen an. Ob für Unternehmen, Startups, Agenturen oder Fachkräfte – unsere interaktiven Schulungen vermitteln fundiertes Fachwissen, zeigen Best Practices auf und ermöglichen den direkten Austausch mit unseren erfahrenen Expertinnen und Experten
Von Energierecht und Arbeitsrecht bis hin zu regulatorischen Fragestellungen und Legal Tech – unsere Workshops sind darauf ausgerichtet, Ihnen wertvolle Einblicke und praxisrelevante Lösungen für Ihre tägliche Arbeit zu bieten.
Entdecken Sie hier unser aktuelles Workshop-Angebot!
Energie Seminare
We.Do.Energy. - Wir sind Sparringspartner, Gesprächspartner, Berater und Ansprechpartner für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen! Wir geben Ihnen ToDo’s an die Hand, die Sie konkret umsetzen können.
Unsere Seminare orientieren sich an den Prozessstrukturen in der Energieversorgung und beziehen alle relevanten Abteilungen mit ein. Ziel unserer Seminare ist es, Ihnen zunächst einen Überblick über die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zu geben. Daraus leiten wir Auswirkungen auf Ihre unternehmerischen Prozesse und Risiken ab. Schließlich erarbeiten wir die resultierenden Aufgaben und take-aways für Ihren zukünftigen Erfolg. All dies geschieht interaktiv. Ihre Fragestellungen bereichern die Seminare und wir freuen uns auf den Austausch!
Die Teilnahmegebühr beträgt 350 € bzw. 650 € netto/Unternehmen und Termin. Unsere Preise gelten für beliebig viele Teilnehmer aus demselben Unternehmen. Denn wir wollen den Wissenstransfer und -austausch unter Kollegen fördern, um gemeinsam die besten Resultate zu erzielen.
Haben Sie bereits einen Engagement Letter (Mandatsvereinbarung) mit uns abgeschlossen? Dann erhalten Sie als Dankeschön 10% auf den Seminarpreis.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Elisabeth Hartl unter seminare_hamburg@schalast.com.
Bevorstehende Termine für unsere Online-Seminare:
Grün ist nur noch eine Farbe - Spielraum bei der Bezeichnung von Energieprodukten
Das Online-Seminar findet am 12.08.2026 statt.
Die Bezeichnung von Energieprodukten spielt für deren Absatzerfolg eine große Rolle. So frei Energieversorger in der Vergangenheit bei der Namensgebung waren, so unterschiedlich und originell wurden Produktnamen gewählt. Doch nur wenige der aktuell verwendeten Bezeichnungen werden wohl in Zukunft auf den Webseiten und Vergleichsportalen zu lesen sein. Energieversorger stehen nämlich von zwei Seiten unter Handlungsdruck. Zum einen wird sich auf dem Weg zur Klimaneutralität die Produktpalette verändern. Wegen der sog. Biotreppe, die mit dem nun beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz eingeführt wird, werden Gasversorger ab 2029 verpflichtet, Gasprodukte mit einer Biokomponente anzubieten. Zum anderen wird die Regulatorik zur Bewerbung von Energieprodukten strenger; nicht zuletzt, um den Endkunden vor sog. Greenwashing zu schützen. Das Inkrafttreten entsprechend restriktiver Vorgaben durch die Umsetzung der europäischen sog. EmpCo-Richtlinie im UWG ab dem 27.09.2026 dürfte bei vielen Versorgern eine kritische Prüfung der Produktnamen erfordern.
Zusammen mit dem Commercial-Experten und Partner Sebastian Keilholz - Schalast Law | Tax zeigen wir auf, welche rechtlichen Spielräume Sie noch haben und wie Produktnamen sowie Werbematerialien rechtssicher und zugleich vertriebsstark gestaltet werden können.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Verträge mit Hausverwaltungen
Das Online-Seminar findet am 03.09.2026 statt.
Bündelverträge über Hausverwaltungen sind gängige Praxis und ermöglichen die Belieferung einer Vielzahl von Objekten über eine einheitliche Kommunikation. Allerdings kommt es immer wieder zu Unklarheiten darüber, wann der Verbrauchermaßstab gilt und wann nicht, wer tatsächlich Schuldner der Forderungen ist, wie Folgeprozesse (insb. Sperrprozesse) gesteuert werden und – schlimmstenfalls – ob bei wessen Insolvenz unmittelbare Verluste drohen. Wir gehen mit Ihnen die Besonderheiten durch, die beim Vertragsabschluss über Hausverwaltungen Berücksichtigung finden müssen und wo Fallstricke drohen und wie diese umgangen werden können.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Gasverträge zukunftsfähig gestalten
Das Online-Seminar findet am 08.09.2026 statt.
Der Gasmarkt durchläuft gegenwärtig einen fundamentalen Wandel –gleich mehrere Gesetzgebungsverfahren laufen parallel, zahlreiche Regelungen sind noch nicht abschließend verabschiedet, und doch müssen Gaslieferverträge schon heute auf das absehbare regulatorische Bild ausgerichtet werden. Die Transformation betrifft dabei nicht einen einzelnen Bereich, sondern trifft Vertragsgestaltung, Kostenverteilung und Infrastrukturplanung gleichzeitig. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat mit der „Bio-Treppe“ erste Pflichten für Eigentümer eingeführt – die für 2026 angekündigte Biogasquote für Gaslieferanten als Inverkehrbringer wirft bereits drängende Gestaltungsfragen auf. Steigende CO₂-Preise und ein noch nicht abgeschlossener regulatorischer Rahmen verschärfen die Frage, wie eine rechtssichere Kostenverteilung im Vertrag gelingt. Wir ordnen diese Entwicklungen und ihre voraussichtlichen Folgen für Sie in unserem Seminar ein.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Energiepreise gestalten, anpassen, verteidigen – Preismodelle, Sonderkündigungsrecht und sensible Kostenkomponenten
Das Online-Seminar findet am 18.09.2026 statt.
Steigende Kosten, volatile Energiemärkte und sich wandelnde gesetzliche Vorgaben erschweren eine rechtssichere und zugleich wirtschaftlich tragfähige Preisgestaltung. Energieversorger stehen vor der Aufgabe, Preisanpassungsmechanismen zu entwickeln, die sowohl das eigene Risiko dynamischer Marktveränderungen begrenzen als auch die notwendige Transparenz gegenüber den Kunden gewährleisten – und dabei idealerweise kein Sonderkündigungsrecht auslösen.
In unserem Online-Seminar zeigen wir die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Gestaltungsspielräume und Best-Practice-Lösungen für Preisgestaltung und -anpassung in Energiepreisverträgen auf.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Preisanpassung für Strom und Gas 2027
Das Online-Seminar findet am 22.09.2026 statt.
Preisanpassungen sind sicherlich einer der Dauerbrenner für Energieversorger. So gibt es doch kein Jahr ohne Veränderung, Wegfall oder Einführung von Preiskomponenten. Wir besprechen mit Ihnen die rechtlichen Grundlagen der Preisanpassung und die jeweiligen jahresspezifischen Besonderheiten der Preisanpassung in Strom und Gas.
Details finden Sie in der anliegenden Agenden.
Endkundensperrung in Strom, Gas und Wärme
Das Online-Seminar findet am 24.09.2026 statt.
Die Sperrung von Endkunden ist das letzte Mittel für den Versorger, um eigene Ansprüche effizient durchzusetzen. Die Anforderungen an eine rechtmäßige Sperrung sind hoch, besonders wenn Verbraucher betroffen sind. Mit Inkrafttreten der EnWG-Novelle im Dezember 2025 wurden die Sperrvorgaben für Strom und Gas gesetzlich neu systematisiert und die Sperrregelungen für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung an diejenigen für grundversorgte Kunden angeglichen, wenn auch nicht deckungsgleich übernommen.
Das Online-Seminar erläutert, wer wann gesperrt werden darf, welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede für die Grundversorgung und für Sonderverträge in den Medien Strom und Gas gelten. Einen Schwerpunkt bildet der für die Grundversorgung erweiterte Abschlussprozess einer Abwendungsvereinbarung sowie die (verpflichtende) Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Sozialhilfeträger. Abschließend widmen wir uns den Grundlagen und Einzelfällen der Sperrung in der Wärmeversorgung.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Vertragsgestaltung im Wärme-Contracting
Das Online-Seminar findet am 29.09.2026 statt.
Eine zukunftssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Wärmeversorgung ist das Ziel, der Weg dahin ist noch immer unsicher. Das Wärme-Contracting rückt zunehmend in den Mittelpunkt, um Kund*innen trotz rechtlicher und regulatorischer Unsicherheit Lösungen zu bieten. Ist im Einzelfall die Entscheidung über die passende Wärmequelle mit den Kund*innen gefallen, schließen sich insbesondere im Rahmen der Vertragsgestaltung weitere Fragen an. Wie werden die Preise gerichtsfest kalkuliert und angepasst? Wie lässt sich Eigentum an Anlagen vertraglich absichern? Und welche Vertragslaufzeiten und Endschaftsregelungen sind marktüblich und rechtssicher abbildbar?
Antworten auf diese und weitere Fragen zu allen wesentlichen Aspekten des Wärme-Contractings erhalten Sie in unserem Seminar.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Die Gasnetztransformation – Schaffung von Flexibilität durch Netzentwicklungsplanung, Stilllegungspfaden und Kostentragung
Das Online-Seminar findet am 30.09.2026 statt.
Mit dem Gesetzentwurf zum „Gaspaket“ vom 20.04.2026 stehen Gasverteilernetze vor einem grundlegenden Wandel. Tritt das Gesetz so in Kraft, müssen Gasnetzbetreiber künftig Verteilnetzentwicklungspläne (VNEP) erstellen und dabei bereits in einer frühen Phase weitreichende Entscheidungen über Investitionen, Rückbau und die zukünftige Netzstruktur treffen. Gleichzeitig beschäftigen sich die Gerichte und das Gaspaket mit der Frage der Kostentragung bei Netzanschlussstilllegungen - ein Thema, das auch Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse hat. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die geplanten gesetzlichen Neuerungen, die aktuelle Rechtslage und die wesentlichen Handlungserfordernisse für Netzbetreiber in der Übergangsphase.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Fallstricke in der Wärmeversorgung umgehen
Das Online-Seminar findet am 01.10.2026 statt.
Die Wärmeversorgung gerät immer stärker in den Fokus von Verbraucherschützern und Gerichten. Sowohl in der klassischen Fernwärmelieferung als auch in Contracting-Lieferverhältnissen (u.a. im Heat-as-a-Service) kommt es häufig zu Eskalationen aufgrund von Fehlern, die der Versorger hätte vermeiden können. Wir gehen mit Ihnen die Eckpunkte des Versorgungsverhältnisses durch und geben Tipps zur Vermeidung und Optimierung der Abwicklung, um Reibungsverluste zu reduzieren. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede im der Wärmelieferung in der Fernwärme und im Contracting.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Umstellung ins separierte Preissystem
Das Online-Seminar findet am 06.10.2026 statt.
Individuelle Preisvorteile, etwa durch reduzierte Netzentgelte oder Umlagen, führen bei Mischpreistarifen immer häufiger zu Fragen seitens der Kunden. Kulanzregelungen können diesen Erwartungen allenfalls kurzfristig begegnen. Eine nachhaltige und rechtssichere Lösung ist die Umstellung auf ein zukunftsfähiges Preissystem.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Tarife für §14a-Kunden
Das Online-Seminar findet am 07.10.2026 statt.
Seit dem 1.1.2024 weisen Netzbetreiber Entgeltreduzierungen für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen aus. Die Anzahl betroffener Kunden wird nach und nach ansteigen. Wie gibt der Lieferant die Reduzierung an den Kunden weiter? Geht das in allen Bestandsverträgen? Und wie kann in der Grundversorgung damit umgegangen werden?
Diskutieren Sie mit uns das Spannungsverhältnis zwischen Pflicht und Kür.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Vergaberecht für Energieversorger – Auftraggeberpflichten, Verfahrensgestaltung und vergaberechtssichere Projektplanung
Das Online-Seminar findet am 08.10.2026 statt.
Die Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen stellt kommunale Energieversorgungsunternehmen regelmäßig vor komplexe vergaberechtliche Fragestellungen. Insbesondere das Sektorenvergaberecht bringt zahlreiche Besonderheiten mit sich, die bei der Planung und Durchführung von Vergabeverfahren berücksichtigt werden müssen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und zeigt anhand praxisnaher Beispiele, worauf es bei der Einordnung als Sektorenauftraggeber, der Anwendung von Schwellenwerten und Ausnahmeregelungen sowie der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren ankommt. Wir geben einen fundierten Überblick über die wichtigsten Anforderungen, um typische Fallstricke in der Beschaffungspraxis zu vermeiden.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
CO₂-Zertifikatsbeschaffung – Ableitungen und Anpassungsbedarf für 2027
Das Online-Seminar findet am 13.10.2026 statt.
Die Beschaffungsphase für CO₂-Zertifikate per Auktionsverfahren ist gestartet, für viele Vertragsverhältnisse ist aber noch nicht geklärt, welche Kosten im Zuge der Gaslieferung in Rechnung gestellt werden. Unsicherheiten, die jetzt ausgesessen werden, können sich im Jahr 2027 wiederholen und das wirtschaftliche Gesamtrisiko weiter erhöhen. Im Seminar geben wir einen aktuellen Überblick über den aktuellen rechtlichen Rahmen, wie der Gasversorger Kosten für Zertifikate in 2026 und 2027 weiterberechnen kann und welche Vorkehrungen bereits jetzt für den Übergang in den ETS 2 ab 2028 getroffen werden können.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Kooperationen in der Energiewirtschaft – rechtliche Fallstricke umgehen
Das Online-Seminar findet am 14.10.2026 statt.
Die Anforderungen an Stadtwerke wachsen stetig – gleichzeitig werden Ressourcen knapper. Kooperationen bieten die Chance, Kompetenzen zu bündeln, Kosten zu senken und Zukunftsaufgaben gemeinsam zu bewältigen. Doch welche Kooperationsform passt zum eigenen Unternehmen? Wie findet man den richtigen Partner? Und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Das Seminar vermittelt praxisnah, wie Kooperationen strategisch geplant, rechtssicher gestaltet und erfolgreich umgesetzt werden.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Datenschutz bei KI-Anwendungen für Energieversorgungsunternehmen
Das Online-Seminar findet am 15.10.2026 statt.
Die dynamische Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz verändert auch den Alltag kommunaler Energieversorger spürbar. Intelligente Systeme übernehmen zunehmend Aufgaben, die bisher manuell oder regelbasiert erledigt wurden – von der Kundeninteraktion, über die Netzsteuerung, bis hin zur Wartungsplanung. Gleichzeitig stehen Energieversorger vor der Herausforderung, diese Technologien rechtskonform (insbesondere nach DSGVO und KI-Verordnung), sicher und verantwortungsvoll einzusetzen.
Mit diesem Online-Seminar geben wir einen kompakten Überblick über die Einsatzmöglichkeiten moderner KI-Anwendungen im Energieversorger-Kontext und beleuchten insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aktuell rasant weiterentwickeln – nicht zuletzt durch neue europäische Vorgaben, die in naher Zukunft auch schrittweise in Kraft treten werden.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Folgende Themen werden regelmäßig angeboten:
Anpassung von Wärmepreisklauseln
Wärmepreise sind immer wieder ein Thema – in der Presse und in der Branche. Nicht nur Kunden und Verbraucherschützer, auch Kartellbehörden haben die Wärmepreise im Blick, zumindest dann, wenn der Versorger eine gewisse Marktmacht hat. Wir beleuchten die derzeitigen Risiken und geben Tipps zur Vorbereitung und zum Umgang mit Kundenwidersprüchen und Kartellverfahren.
Sind Änderungen der Preisanpassungsklauseln einseitig durch Veröffentlichung zulässig oder ist eine neue Einigung mit den Kunden erforderlich? Der BGH hat eine sehr genaue Vorstellung, wann weiterhin eine Änderung der Klausel durch öffentliche Bekanntmachung erlaubt sein soll.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Das Stromnetzpaket 2026
Der Netzanschluss entwickelt sich zunehmend zum entscheidenden Engpass der Energiewende. Mit dem Stromnetzpaket 2026 soll das Netzanschlussrecht umfassend reformiert werden. Geplant sind unter anderem ein Reifegradverfahren anstelle des Windhundprinzips, neue Regeln zur Priorisierung und Reservierung von Netzkapazitäten, flexible Netzanschlussmodelle sowie eine weitgehende Digitalisierung der Verfahren. Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, erläutert die geplanten Neuregelungen und zeigt deren praktische Auswirkungen für Projektentwickler, Anlagen- und Speicherbetreiber sowie Netzbetreiber auf.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Der Großkunde ohne Lieferant – Ersatzversorgung und Übergangsversorgung
Großkunden, die ihren Lieferanten verlieren oder keine Anschlussverträge abschließen, bergen ein großes wirtschaftliches Risiko. In der untersten Netzebene ist der Ersatzversorger zur Kurzfristversorgung verpflichtet. Hier müssen risikobewusste Preise gewählt und die Prozesse eingehalten werden. In höheren Spannungs- und Druckebenen kann künftig der Grundversorger eine Entscheidung für oder gegen seine Versorgungspflicht treffen. Wir informieren Sie über Abläufe, die Grundzüge und Folgen der Entscheidung, und geben Tipps für Prozessabläufe für alle Netzebenen, die Ausfallrisiken minimieren.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Der Umgang mit zahlungsauffälligen Großkunden vor und in der Insolvenz
Man soll ja den Teufel nicht an die Wand malen. Aber ein wenig Vorbereitung schadet nicht. Wird ein Großkunde zahlungsunfähig, sollte der Versorger schnell handeln, um eigene Ansprüche zu sichern.
Wir werfen mit Ihnen einen Blick auf mögliche Abläufe, die sich vor allem bei Gewerbekunden ergeben können.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Die Energiewende im Kiez – Mieterstrom, Energysharing und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Mit der EnWG-Novelle 2025 wächst die Bandbreite der verpflichtend anzubietenden Tarife ebenso wie die Vielfalt der individuell gestaltbaren Produkte zur Marktpositionierung. So gehören zum Pflichtangebot mittlerweile nicht nur der dynamische Tarif sondern beispielsweise auch der Festpreistarif. Neben den bereits seit Längerem zulässigen Vorsorgungsmodelle wie Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung werden künftig besonders kundenattraktive Produkte wie Energy Sharing und bidirektionales Laden möglich. In diesem Seminar geben wir einen Überblick über die im EnWG vorgesehenen Pflichttarife und Versorgungsmodelle und besprechen, was bei deren Gestaltung zu beachten ist.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Dienstleistungsverträge in der Energiewirtschaft – Pflichtinhalte, Gestaltungsspielräume und Haftungsrisiken
Die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ist für viele Unternehmen essenziell. Doch wie sichern Sie als Auftraggeber Ihre Interessen effektiv ab, vor allem wenn der Dienstleistungsvertrag von dem Dienstleister gestellt wird? In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen praxisnahe juristische Grundlagen zur zielgerichteten Steuerung Ihrer Dienstleister – von der klaren Leistungsbeschreibung über die Regelung der Mitwirkungspflichten bis hin zur Vorbereitung eines reibungslosen Vertragsausstiegs. Auch Anpassungen der beauftragten Leistungen während der Laufzeit werden aus Auftraggeber-Sicht beleuchtet.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Dynamische Tarife im Vertrieb
Seit 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet einen dynamischen Tarif anzubieten. Derzeit halten sich die Anfragen von Kunden noch in Grenzen, aber mit dem zunehmenden Einbau von intelligenten Messsystemen wird die Anzahl von Kundenanfragen steigen. Neben diesen gilt es aber auch auf Nachfragen von Verbraucherschützern und der BNetzA nach Ihrem Dynamischen Tarif vorbereitet zu sein.
In unserem Online-Seminar gehen wir mit Ihnen die einzelnen Entscheidungsschritte, die bei der Gestaltung eines Dynamischen Tarifs bedacht werden müssen durch, damit Sie eine gute Antwort zu Ihrem Dynamischen Tarif haben und diesen weiterentwickeln können.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
EEG 2027: Gesetzliche Neuerungen und ihre Auswirkungen auf Vertrags- und Projektgestaltung
Mit dem Referentenentwurf vom Juli 2026 steht die bislang tiefgreifendste Reform des EEG bevor. Für Neuanlagen soll die die feste Einspeisevergütung entfallen; Direktvermarktung wird verpflichtend. Die neu eingeführten Contracts for Difference (CfD) bringen erstmals gesetzliche Rückzahlungspflichten mit sich. Besonders betroffen sind Kleinanlagen unter 25 kW, die künftig weder Einspeisevergütung noch Marktprämie erhalten, aber durch Übergangsregelungen zeitweise abgefedert werden sollen. Ergänzt wird die Reform durch das parallel beschlossene „Netzpaket“. In unserem Seminar erhalten Sie einen kompakten, praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf Finanzierung, Vermarktung und Wirtschaftlichkeit.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Energieabrechnung- Standards und Sonderfälle
Keine Jahresabrechnung gleicht der des Vorjahres. Zu häufig ändern sich Preisfaktoren, Erhebungsmechanismen, verpflichtende und freiwillige Rechnungsinhalte. Das EnWG enthält eine Vielzahl formeller Vorgaben, viele Umsetzungsdetails ergeben sich aber auch aus der konkreten Produkt- und Preisgestaltung und Nebeninformationspflichten, z.B. aus dem CO2KostAuftG. Wir geben einen Überblick über Mindestinhalte, Herausforderungen bei Separierung und gesetzgeberischen Änderungen oder Vorgaben der Rechtsprechung.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Energiewende mit den Kunden umsetzen – Embedded Finance
Embedded Finance steht für Finanzdienstleistungen, die von Unternehmen erbracht werden, die keine Finanzinstitute sind. Man kennt diese Modelle zum Beispiel vom Auto-Leasing. Wie kann ein Energieversorger „embedded finance“ für sich nutzen? Kunden stehen in der Energiewende vor großen Investitionen. Vielerorts sind PV-Pflichten für Gebäude verschärft worden. Wo kein Wärmenetz vorhanden oder geplant ist, ist der Bedarf an individuellen oder lokalen Wärmeerzeugungs-Lösungen groß. Nicht in jeder Produktschiene bietet sich aber ein kapitalintensives Contracting durch den Energieversorger an. Durch passgenaue Finanzierungsmöglichkeiten können Energieversorger dennoch attraktive Angebote vorhalten, ohne sich Risiken und Regulatorik aus dem Bankensektor aufzubürden. Mit unserer gebündelten Expertise aus dem Energie- und Bankensektor stellen wir Optionen vor und diskutieren sie mit Ihnen.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
EU-Data-Act für Energieversorger – Rollen, Rechte und Vertragsgestaltung im neuen Datenrecht
Der sog. Data Act wurde am 12. September 2025 EU-weit anwendbares Recht. Diese „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ (EU-Data Act) verfolgt das Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen künftig Daten mehr und besser nutzen zu können. Auch für die Akteure der Energiewirtschaft – ob Energieversorger, Netzbetreiber, Messtellenbetreiber, Anlagenbetreiber oder Anbieter von HEMS -Lösungen - entstehen hierdurch unterschiedliche Herausforderungen und Chancen. Die optimierte und strategische Verwendung von Daten wird künftig erheblichen Einfluss auf die Positionierung im Energiemarkt haben. In unserem Grundlagenseminar verschaffen wir einen Überblick über Zielsetzung und Regelungen des EU-Data Acts sowie dessen konkrete Auswirkung auf Ihr Energie-Unternehmen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Führungskräfte sowie Mitarbeitende der Fachabteilungen mit Schwerpunkt oder Anknüpfungspunkten zu den Themen Datenmanagement, Digitalisierung und IT.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Forderungsmanagement und Grundlagen der Zwangsvollstreckung
Im kleinteiligen Endkundengeschäft sind Energieversorger auf eine ressourcenschonende Zahlungsmotivation Ihrer Vertragskunden angewiesen. Mahnprozess und Sperrung der Versorgung sind die ersten Schritte, bergen aber nach einigen Anpassungen des gesetzlichen Rahmens in den letzten Jahren verschiedene Fallstricke. Welche Forderungen können kostensparend selbst eingetrieben werden, welche sollte man eintreiben lassen? Wie wird eine erfolgreiche Forderungsbeitreibung bestmöglich vorbereitet? Diese und andere energie- und zwangsvollstreckungsrechtlichen Fragen beantworten wir in Diskussion mit Ihnen im Rahmen des Online-Seminars.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Gebäudemodernisierungsgesetz - Ableitungen für Mehrspartenunternehmen
Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll der Rechtsrahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors grundlegend neu gestaltet und das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden. Die vorgesehenen Änderungen – insbesondere der stärkere Fokus auf Technologieoffenheit und klimaneutrale Brennstoffe – werfen zahlreiche energie-, europa- und verfassungsrechtliche Fragen auf. Das Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die geplanten Neuregelungen, ihre rechtliche Einordnung und die Auswirkungen auf Immobilienwirtschaft, Energieversorger, Stadtwerke und Projektentwickler.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
gMSB, kombinierter Vertrag und Vertriebspraxis – Messstellenbetrieb für Energieversorger nach den Mustern der BNetzA
Der Rollout intelligenter Messsysteme ist eines der wichtigen Dauerthemen der Energiewirtschaft der letzten Jahre, das zeigt nicht zuletzt die ständige Novellierung des MsbG, mit der insbesondere die Rolloutpflichten fortwährend nachgeschärft werden - eine große Herausforderung für die grundzuständigen Messtellenbetreiber. Aber auch vertrieblich ist der Messtellenbetrieb nicht zu vernachlässigen, wird dieser doch über den kombinierten Vertrag vom Lieferanten im Verhältnis zum Kunden übernommen. Dies wird durch die nun festgelegten verpflichtenden Messtellenverträge der BNetzA nochmals verdeutlicht. Höchste Zeit also den Messtellenbetrieb und die daraus entstehenden Verpflichtungen und Haftungsrisiken zu beleuchten.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Grund- und Ersatzversorgung im Licht des 24h-LFW
Grund- und Ersatzversorgung sind inzwischen zwei sehr unterschiedliche Versorgungsverhältnisse, nicht nur bei der Preisgestaltung. Nicht immer ist die Einordnung betroffener Kunden einfach, manche Fehler fallen zu spät auf und führen zu organisatorischem und wirtschaftlichem Mehraufwand. Seit der Einführung des 24h LFW am06.06.2025 kommt der korrekten Einordnung in Grund- und Ersatzversorgung auf Grund der unterschiedlichen Kündigungsfristen und der zukünftig fehlenden rückwirkenden Anmeldemöglichkeiten eine verstärkte Bedeutung zu.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Grundversorgung neu gedacht: Spielräume für PV-Kunden effektiv nutzen
Die wachsende Zahl von PV-Anlagen verändert das Kundenportfolio von Grund- und Ersatzversorgern und bringt neue rechtliche Fragen mit sich. Das Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die geltenden Versorgungspflichten und zeigt, welche Gestaltungsspielräume das Energierecht – etwa bei der Preisgestaltung und der Einordnung von PV-Kunden – bietet. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Lösungsansätze für den sicheren Umgang mit Zusatz-, Reserve- und Ersatzversorgung.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Haftungsmanagement für Netzbetreiber: Präventive Maßnahmen und Best Practices
Nicht nur im Zusammenhang mit Störungsereignissen im Netzgebiet, sondern auch bei der Verwendung ungeeichter Messeinrichtung, fehlerhafter Zählerwerte und Kundenzuordnungen stellt sich die Frage nach der Haftung des Netzbetreibers. Im Seminar zeigen wir daher auf, welche Haftungsverpflichtungen und -einschränkungen bestehen gegenüber den unterschiedlichen Kundengruppen bestehen und wie der Prüf- und Abwicklungsprozess im Unternehmen dazu aufgebaut werden sollte.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Industriestrompreis – Anschub für Klimaschutz gemeinsam mit dem Lokalversorger?
Der Industriestrompreis 2026 ist in Kraft getreten, wonach 50 % des selbstverbrauchten Stroms eines stromintensiven Unternehmens gefördert wird. Für die Gewährung der Beihilfe wird eine Gegenleistung erwartet: Mindestens die Hälfte der Förderung soll in neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Stromsystemkosten leisten. Für Industriekunde kann der Industriestrompreis Potentiale versprechen. Versorger werden hierdurch voraussichtlich keinen Umsetzungsaufwand haben, können Unternehmen aber künftig unterstützen. In dem Seminar geben wir einen kompakten Überblick über die Inhalte der Förderrichtlinie und besprechen bereits mögliche Handlungen vor Antragsstellung.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Kundenanlagen aus Sicht des vorgelagerten Netzes
Die rechtliche Einordnung von Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28.11.2024 (Az. C-293/23) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2025 (Az. EnVR 83/20) schwieriger denn je. Muss trotzdem in laufenden Projekten eine Entscheidung getroffen werden, ist es wichtig, die Leitplanken und Fallstricke zu kennen und künftige Risiken zu bewerten.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Leitungsrecht des Netzbetreibers
Für die Energieversorgung ist bedarfsgerecht ausgebautes Leitungsnetz unabdingbar. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Netzbetreiber eigentlich einen Anspruch darauf hat dafür öffentliche oder private Grundstücke zu nutzen? Welche gesetzlichen Grundstücksbenutzungsrechte bestehen, was gilt für öffentliche Verkehrswege und -flächen und wann ist eine privatrechtliche Vereinbarung oder eine dingliche Sicherung erforderlich? Und wie können Netzbetreiber ihr Recht auf Grundstücksbenutzung und Eigentumssicherung in der Praxis durchsetzen?
Das schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen in unserem Seminar Leitungsrecht des Netzbetreibers an.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Praxischeck 24h-Lieferantenwechsel – Erfahrungen, Fallstricke und Lösungen
Seit 06.06.2025 sind nach einer Verschiebung des Einführungszeitpunktes die neuen Marktprozesse zum 24h-Lieferantenwechsel umzusetzen. Durch die verkürzten Prozessfristen und den Wegfall der rückwirkenden Zuordnungsmöglichkeiten ist die rechtliche Einordnung der konkreten Belieferungssituation noch entscheidender, um Belieferungslücken und Klärungsfälle zu verhindern. Nach ersten Praxiserfahrungen frischen wir die zivilrechtliche Einordnung auf und diskutieren sich wiederholende Problemfälle.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Stromtarife im Online-Abschluss
Der Onlinevertrieb von Stromtarifen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Marktsegment für Energieversorger entwickelt. Der einfache und schnelle Abschluss von Energielieferverträgen über das Internet bietet große Chancen – gleichzeitig ergeben sich daraus neue rechtliche und praktische Anforderungen.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Stromtarife online transparent, verständlich und rechtssicher präsentiert werden können. Besonders relevant wird dies mit Blick auf die erweiterte Button-Lösung, die 2025 in Kraft trat und neue Vorgaben für den Vertragsabschluss, die Kündigung und den Widerruf mit sich bringt.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Wann darf der Versorger Nein sagen? Pflichtversorgung und ihre Grenzen
Die Funktion als Grund- und Ersatzversorger bringt umfangreiche rechtliche Verpflichtungen mit sich, deren Risikopotenzial durch eine immer stärker segmentierte Kundschaft (insbesondere Prosumer) kontinuierlich zunimmt. Für diese Kunden lässt der gesetzliche Rahmen Abweichung von der regulären Grund- und Ersatzversorgung zu. In unserem Fachseminar vermitteln wir praxisbewährte Ansätze und konkrete Werkzeuge, mit denen sich rechtliche Risiken gezielt begrenzen und wirtschaftliche Spielräume erweitern lassen.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Werbung in der Energiewirtschaft - Zwischen Absatzerfolg und Abmahnung
Seit Online-Vergleichsportale den Wettbewerbsdruck spürbar erhöht haben, ist es wohl so schwierig wie nie zuvor, Energieprodukte erfolgreich zu verkaufen. Energieversorger sind darauf angewiesen, zur Bewerbung ihrer Produkte alle zur Verfügung stehenden Medien und Werbeformen zu nutzen. Wohl auch deshalb sind traditionellen Werbeformen in keiner anderen Branche noch immer so weit verbreitet wie in der Energiewirtschaft. Doch unter welchen Voraussetzungen ist die Kontaktaufnahme mit (potenziellen) Kunden per E-Mail, Telefon oder Brief zulässig? Unter welchen Umständen darf an Haustüren geworben werden? Und was genau darf (potenziellen) Kunden gegenüber in welcher Form geäußert werden? Inwieweit können Werbeaussagen zum Vertragsinhalt werden und vom Versorger unbeabsichtigte Vereinbarungen nach sich ziehen? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Online-Seminar.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Zukunft der Kundenanlage – Chancen und Herausforderungen
Die rechtliche Einordnung von Kundenanlagen im EnWG befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Anlass dafür waren wegweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesgerichtshofs, welche die die bisherige nationale Regelung als unionsrechtswidrig einstufen. Folge ist, dass die Abgrenzung von bislang unregulierten Kundenanlagen zu regulierten Netzen neu definiert wird – mit weitreichenden Folgen: Eine Einordnung als Netz begründet für Kundenanlagenbetreiber zahlreiche regulatorische Verpflichtungen sowie den Wegfall von Privilegierungen. Verschiebt sich die Grenze zwischen Energieanlagen und Netzebene, betrifft das auch die dann vorgelagerten Netzbetreiber. Für EVUs kann die Einordnung zudem vertriebliche Konsequenzen haben. Wir besprechen mit Ihnen die aktuellsten Entwicklungen in der Rechtsprechung und (EU-)Gesetzgebung, damit anschließend die Auswirkungen auf Planung und Regulierung der eigenen Projekte besser eingeschätzt werden kann.
Details finden Sie in der anliegenden Agenda.
Unsere Expertinnen
KI-Workshops mit der bracketlab GmbH
In Kooperation mit der bracketlab GmbH bietet Schalast praxisnahe Workshops zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) an – speziell für Geschäftsführer und IT-Leiter, die ihre Organisation sicher und zukunftsorientiert im Umgang mit KI aufstellen möchten.
Seit dem 2. Februar gilt die EU-KI-Verordnung. Unternehmen stehen nun vor der Aufgabe, sicherzustellen, dass KI-Anwendungen rechtssicher und effizient eingesetzt werden.
Die Workshops finden jeden Dienstag 18 bis 19 Uhr statt und vermitteln kompakt und praxisorientiert, wie Führungskräfte KI verantwortungsvoll und strategisch nutzen können.
Workshop-Inhalte
- Erfolgsfaktoren für KI-Projekte und Voraussetzungen für nachhaltige Umsetzung
- Generative KI-Anwendungen mit echtem Mehrwert im Unternehmenskontext
- Strukturen zur Förderung von KI-Ideen und Innovationskultur
- Bewertung und Priorisierung von Projekten mittels Prototypen
- Regulatorische Anforderungen und Umsetzung des EU-AI-Act
Nach Abschluss des Workshops erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat als KI-Beauftragte. Die Teilnahme am Workshop sowie die Ausstellung des Zertifikats sind für Sie kostenfrei!
Melden Sie sich hier zum nächsten Workshop an.
Unser Experte
Rechtliche Grundlagen im Influencer Management
Social Media ist ein dynamischer Markt, in dem sich rechtliche Rahmenbedingungen ständig weiterentwickeln. Für Agenturen, Unternehmen und Influencer selbst ist es daher essenziell, sich über die geltenden Vorschriften im Klaren zu sein – sei es zur Kennzeichnungspflicht, Vertragsgestaltung oder Haftungsfragen. Um hier fundiertes Wissen zu vermitteln, bieten wir ab sofort individuelle Workshops zu den rechtlichen Aspekten des Influencer Managements an.
Die Workshops werden von unseren Partnerinnen Dr. Diana Grün und Inga Rau durchgeführt, die langjährige Erfahrungen in der Beratung von Influencern und ihrem Management vorweisen können.
Für wen sind die Workshops geeignet?
Unsere Workshops richten sich an Agenturen, Unternehmen und Content Creator, die ihre rechtliche Sicherheit stärken möchten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte wenden Sie sich an diana.gruen@schalast.com oder inga.rau@schalast.com.
Unsere Expertinnen
Labour Lunch
Unser Experte
Das Arbeitsrechtsteam von Schalast lädt regelmäßig zu praxisnahen Veranstaltungen ein, die aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Fragestellungen im Arbeitsrecht aufgreifen. Die konkreten Themen legen wir meist kurzfristig fest – so garantieren wir, dass wir tagesaktuelle Entwicklungen und relevante Praxisfragen in den Fokus rücken.
Anstehende Termine
- Arbeitsrecht Frühstück in Präsenz: 24.06.2025 um 8.30 Uhr
- Online Labour Lunch: 24.09.2025 um 12.30 Uhr
- Online Labour Lunch: 11.12.2025 um 12.30 Uhr
Gerne können Sie sich jederzeit bei hamburg@schalast.com zu den kostenlosen Veranstaltungen anmelden.
Interne Untersuchung von Compliance-Verstößen – Executives Seminar für Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat
Interne Untersuchung von Compliance-Verstößen – Executive Seminar für Geschäftsleitung oder Aufsichtsrat
Was ist zu tun, wenn ein Compliance-Verstoß droht oder bereits eingetreten ist, zum Beispiel ein Hinweisgeber einen (vermeintlichen) Regelverstoß meldet, eine Behörde Ermittlungen aufnimmt oder die Staatsanwaltschaft vor der Tür steht? Trotz Compliance-Management-Systemen und weiterer Vorsorge können Compliance-Verstöße nicht vollständig verhindert werden.
In diesem Workshop am 28. April 2025 beleuchten wir die Pflichten von Geschäftsführung und Aufsichtsorganen, wenn der Ernstfall eintritt. Anhand von realen Beispielen aus jüngster Vergangenheit, besprechen wir die wichtigsten Maßnahmen zur Sachverhaltsklärung sowie typische Herausforderungen und Fallstricke. Denn eine gesicherte Informationsbasis ist der Ausgangspunkt für effektives Krisenmanagement und Krisenbewältigung. Schließlich zeigen wir, wie eine sorgfältige Vorbereitung den Umgang mit der Krisensituation im Ernstfall erleichtern kann.
Der Workshop wird von unserem Partner Philipp von Ploetz durchgeführt, der über langjährige praktische Erfahrung bei der Durchführung interner Untersuchungen verfügt.
Für wen ist der Workshop geeignet?
Dieser Workshop richtet sich vorrangig an die Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane von Unternehmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte wenden Sie sich an philipp.ploetz@schalast.com.