Schalast | Praxisgruppe Kartell- & Außenwirtschaftsrecht

Kartellrecht

Kartellrechtliche Beratung braucht viel (praktische) Erfahrung und ein gutes Gespür für die theory of harm, da das Kartellrecht zunehmend mehr als Instrument auch in außerwettbewerbsrechtlichen Themenbereichen, wie z.B. bei der Durchsetzung des Datenschutz- oder auch Arbeitsrechts, genutzt wird. Der Fall Meta und die zunehmende kartellrechtliche Dimension von Gehaltsabsprachen (wage-fixing agreements) oder Abwerbeverboten (no-poaching agreements) können hier als Beispiele genannt werden.

Hilfreich ist es dabei, beide Seiten der Medaille zu kennen: Die des Unternehmens und diejenige des externen Beraters. Und genau das finden Sie bei uns: Umfassende Inhouse-Erfahrung aus international tätigen Unternehmen, gepaart mit der notwendigen hands-on Mentalität als externer Berater. Daran lassen wir uns gerne messen.

Für Unternehmen ist es von Bedeutung, die Grenzen des kartellrechtlichen Verhaltens zu erkennen und richtig zu bewerten. Fehleinschätzungen können erhebliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, zur Unwirksamkeit abgeschlossener Verträge führen, oder Zusammenschlussvorhaben zur Strecke bringen.

Unsere Experten im Kartellrecht helfen Ihnen, Ihre Unternehmensziele zu erreichen und gleichzeitig keine Angriffsfläche fßr kartellrechtswidriges Verhalten zu bieten.

WE.DO.COMPETITION.LAW I BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Außenwirtschaftsrecht

Für Unternehmen ist das Außenwirtschaftsrecht in der Regel schwer zu greifen. Die Rechtsvorschriften sind zahlreich und komplex und häufig nicht eindeutig zu verstehen. Hinzu kommt, dass ein Verstoß meist bußgeldbewehrt ist. Es ist deshalb für Unternehmen nicht nur im internationalen, sondern auch im europäischen Handel von großer Bedeutung, außenwirtschaftsrechtlich gut aufgestellt zu sein. Welche Genehmigungspflichten treffen mein Unternehmen? Welche Sanktionslisten muss ich überprüfen? Benötige ich einen Exportkontrollbeauftragten? Welche Ein- und Ausfuhrverbote gibt es?

Hinzu kommen die Einrichtung und Unterhaltung eines außenwirtschaftsrechtlichen Compliance-Systems, das Erstellen von Prozesshandbüchern und internen Richtlinien und vieles mehr. Wir kennen diese Schwierigkeiten gut. Deshalb können wir Sie praxisnah und lösungsorientiert beraten.

Wir unterstĂźtzen Sie bei der Einhaltung von Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes oder europäischer Vorgaben wie beispielsweise der „Dual-Use-Verordnung“, sowie bei der Einrichtung oder auch Ausweitung eines bereits vorhandenen CMS. Sie profitieren dabei insbesondere von unserer Erfahrung in Bezug auf den Umgang mit dem Bundesamt fĂźr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und anderen BehĂśrden. Wir verstehen dabei nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern auch Ihr Unternehmen und Ihre Produkte und Dienstleistungen. Nur so kĂśnnen wir gemeinsam eine optimale LĂśsung fĂźr Sie finden.  

WE.DO.INTERNATIONAL.TRADE.LAW I BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Leiter der Praxisgruppe