Viele VerstĂśĂe gegen auĂenwirtschaftsrechtliche Normen sind buĂgeldbewehrt. Wir sehen in den letzten Jahren eine stark zunehmende Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften und der BuĂgeld- und Strafsachenstellen der Hauptzollämter. VerstĂśĂe mĂźssen nicht immer zu einem BuĂgeld fĂźhren, da in bestimmten Fällen eine sanktionsbefreiende Selbstanzeige mĂśglich ist. Wir wissen, worauf es in diesen schwierigen Verfahren ankommt, und fĂźhren Sie sicher durch die Unwägbarkeiten dieser Verfahren.
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