Schalast | Foreign Subsidies Regulation
Wir beraten Sie auch im Rahmen von Transaktionen zu allen Fragen rund um die EU Foreign Subsidies Regulation (FSR). Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen dient der Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen, die durch die Gewährung von Subventionen an auf dem EU-Binnenmarkt tätige Unternehmen durch Drittstaaten gewährt werden. Die FSR-Verordnung tritt als dritte Säule bei Drittstaatserwerben neben die (i) Fusions- und (ii) Investitionskontrolle und ist bei Transaktionen auch vor allem deshalb zu beachten, da auch die FSR-Verordnung, wie auch die Fusion- und Investitionskontrolle, beim Transaktionsinstrument ein Vollzugsverbot vorsieht. Die FSR-Verordnung ist zum 11.1.2023 in Kraft getreten und gilt für Transaktionen seit dem 12.10.2023.
Die EU-Kommission stellt dadurch sicher, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den mitgliedstaatlichen Unternehmen gewährleistet ist und diese Unternehmen auch im Vergleich zu außereuropäischen Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Die Verordnung sieht drei Instrumente vor, mit denen die EU-Kommission solche drittstaatlichen Subventionen prüfen kann.
Mithilfe des Transaktionsinstruments werden Zusammenschlüsse dahingehend untersucht, ob beispielweise der Zusammenschluss erst durch Subventionen aus Drittstaaten ermöglicht wird. Bei dem Vergabeinstrument handelt es sich um eine Prüfung, ob ein Unternehmen mithilfe von Subventionen in die Lage versetzt wird, im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren ein besonders günstiges Angebot abzugeben. Auch ohne Anlass kann die Kommission drittstaatliche Subventionen und ihre Auswirkungen auf dem Markt untersuchen. Da mittlerweile auch Durchsuchungen wegen Verstößen gegen die Foreign-Subsidies-Regulation stattfinden können, ist hier große Vorsicht geboten. Sprechen Sie uns gerne an.