Schalast | Marktordnungsrecht
Im Kartellrecht sind wir es gewohnt, uns mit vielen Branchen und den zugehörigen Märkten intensiv auseinanderzusetzen, sei es im Rahmen der Bestimmung des relevanten Marktes oder den regulatorischen Implikationen im Rahmen verschiedener Kartellschadensersatzverfahren. So setzen wir uns beispielsweise mit der Frage auseinander, welche Pflanzenschutzmittel als kartellbetroffen und kartellbefangen einzuordnen sind. Aus der entsprechenden Zuordnung würde sich ergeben, ob ein Abnehmer der Großhändler des Pflanzenschutzmittelkartells für den Bezug dieses Pflanzenschutzmittels einen Kartellschadensersatzanspruch hätte.
Aufgrund dieser tiefen Marktkenntnisse, z.B. im Pflanzenschutz- und Zuckermarkt, vertreten wir auch zu Fragen von Ausfuhrerstattungen oder Quotenregelungen vor dem Hauptzollamt oder in Klageverfahren vor nationalen und europäischen Gerichten, beispielsweise auch in Vorabentscheidungsverfahren.