Schalast | Fusionskontrolle & Begleitung von Zusammenschlussvorhaben

Transaktionen brauchen eine geordnete Begleitung – auch aus kartellrechtlicher Sicht. Das gilt sowohl auf der Erwerber- als auch der Verkäuferseite. Wir beraten auf beiden Seiten und haben bereits eine Vielzahl von Analysen internationaler Prüfungen von Anmeldepflichten durchgeführt. Wir denken dabei Fusions- und Investitionskontrolle als eine Einheit. Denn wir haben in der Beratung in den letzten Jahren sehr stark gesehen, welche zunehmende Bedeutung Investitionskontrollverfahren in Deutschland haben und wie diese zum „Deal-Breaker“ werden können.

Unsere Beratung setzt dabei nicht erst im laufenden Transaktionsverfahren an; wir unterstützen Sie schon im Vorfeld der geplanten Transaktion. Angefangen bei der Planung und der Entwicklung des Business Plans, begleiten Sie unsere Experten und stellen sicher, dass der Erstkontakt mit dem anvisierten Vertragspartner reibungslos und rechtssicher verläuft. Dies kann beispielsweise die Verhandlung von Vertraulichkeitsvereinbarungen und Clean Room Vereinbarungen erfordern. 

Zentraler Bereich unserer transaktionsbegleitenden Beratung ist die Vorbereitung und Durchführung gegebenenfalls erforderlicher Fusionskontrollverfahren beim deutschen Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission. Mit unserer Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass alle notwendigen Anmeldungen vorbereitet werden. Sofern das konkrete Vorhaben in mehreren Nationalitäten anzumelden ist, übernehmen wir die Koordinierung der Verfahren (sogenannte „multijurisdictional filings“), um sicherzustellen, dass Ihre Transaktion in allen relevanten Jurisdiktionen rechtzeitig und korrekt angemeldet werden. Hierbei arbeiten wir eng mit unserem Multilaw Netzwerk zusammen und agieren stets mit Augenmaß.