Schalast | Private Kartellrechtsdurchsetzung (Private Enforcement)
Wir sind sehr erfahren darin, Kartellschadenersatzansprüche abzuwehren oder auf der Seite der Kartellgeschädigten durchzusetzen. Über die enge Verzahnung mit der Praxisgruppe Dispute Resolution helfen wir Unternehmen, Kartellschäden außergerichtlich und vor Gericht geltend zu machen, die ihnen durch kartellrechtswidriges Verhalten anderer Unternehmen entstanden sind. Zudem unterstützen wir Unternehmen dabei, sich gegen erhobene Kartellschadenersatzklagen zur Wehr zu setzen.
Kartelle können zu einer ganz erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs führen. Sprechen beispielsweise Hersteller bestimmter Produkte ihre künftigen Preiserhöhungen ab, besteht ein Erfahrungssatz bzw. eine Vermutung, dass den Abnehmern durch diese Kartellabsprache ein Schaden entstanden ist.
Eine besondere juristische und ökonomische Herausforderung ist dabei die Bezifferung des Kartellschadens. Denn keiner kennt den hypothetischen Wettbewerbspreis, der ohne das Kartell bestanden hätte. Je nach Fall kann sich auf Basis von Anknüpfungstatsachen eine Schätzung des Schadens anbieten, deren Zulässigkeit durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Lkw-IV nochmal mehr Rückenwind erhalten hat, oder man holt von spezialisierten Wettbewerbsökonominnen und Wettbewerbsökonomen ein Schadensgutachten ein. Seit vielen Jahren arbeiten wir hier mit führenden Gutachtern zusammen und können Ihnen Beratung aus einer Hand anbieten.
Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen zu den Geschädigten eines Kartells gehört, begleiten wir Sie bei diesem Prozess. Wir beantragen Akteneinsicht beim Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission und finden heraus, ob Ihr Unternehmen Ansprüche geltend machen kann. Trotz der Business Judgement Rule ist die Prüfung des „Ob“, also des Bestehens von Ansprüchen, zur „Enthaftung“ der Geschäftsleitung von großer Bedeutung. Wir verfügen nicht nur über Erfahrung vor nationalen Gerichten, sondern betreuen unsere Mandanten auch bei Verfahren vor den europäischen Gerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof.