Schalast | Team

Frank Arretz

Rechtsanwalt | Diplôme de Droit Français (Grenoble II) | Partner

Frank Arretz ist auf das Bankrecht, Regulierungsfragen sowie das Erbrecht spezialisiert und begleitet Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich, wobei die frankophonen Staaten einen besonderen geographischen Schwerpunkt bilden.

Biografie

Frank Arretz, geboren in Wuppertal, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Breisgau sowie Grenoble (Diplôme de Droit Français). Anschließend arbeitete er an der Universität Paris II und am Conseil Supérieur de l'Audiovisuel (CSA) über die Rundfunkregulierung. Er war an der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer in Paris tätig.

Nach seinem Zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg arbeitete Frank Arretz als Rechtsanwalt für eine weltweit präsente US-amerikanische Kanzlei. Ab dem Jahre 2000 baute er mit Kollegen das Frankfurter Büro einer mittelständischen deutschen Kanzlei auf. Zum 01. Januar 2014 schloss er sich Schalast an.

Frank Arretz ist auf das Bankrecht, Regulierungsfragen sowie das Erbrecht spezialisiert. Er begleitet Unternehmen aus der Finanzbranche bei den jeweils einschlägigen Erlaubnisverfahren und berät vor allem zum Kredit- und Zahlungsverkehrsrecht sowie zum Versicherungsaufsichtsrecht. Im Erbrecht liegt sein Schwerpunkt auf der Abwicklung komplexer Erbfälle, meist mit internationalem Hintergrund.

Seine Mandanten vertritt Frank Arretz ebenfalls bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Er verfügt über fundierte Expertise bei Konflikten zu Haftungsfragen, aber auch zu sonstigen Vertragsstreitigkeiten.

Einen speziellen geographischen Schwerpunkt bilden die frankophonen Staaten. Er gestaltet insbesondere Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen.

Frank Arretz ist Treuhänder für das Sicherungsvermögen der Athora Lebensversicherung AG sowie der Athora Pensionskasse AG.

Er ist Mitautor der Werke "Outsourcing von Problemkreditbereichen" sowie „Kontoführung & Zahlungsverkehr" und Dozent an der Frankfurt School of Finance & Management, beim Heidelberger Finanzcolloquium sowie Prüfer an der IHK Südlicher Oberrhein Freiburg. Frank Arretz ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. und dessen Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht, im Club des Affaires de la Hesse e.V., der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung e.V. und im Deutschen Verein für Versicherungswissenschaft e.V.

Publikationen

  • Das behördliche Beschwerdeverfahren nach der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, BankenTimes SPEZIAL Compliance/Marktfolge Passiv 2017, 51
  • Arretz u.a., Kontoführung & Zahlungsverkehr Rechtsfragen aus der Bankpraxis, 5. Auflage, Heidelberg 2017

  • Wenn Kunde und Bank sich vor Gericht streiten, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. Oktober 2003, Seite 23

  • Rezension von Rapp, Rechtliche Rahmenbedingungen und Formqualität elektronischer Signaturen, Computer und Recht, 2003, 550

  • Hinweispflicht auf kommunalrechtliche Bindungen des Kunden? BKR 2006, 303

  • Die Bank, der Bürge und – wieder einmal – das Bundesverfassungsgericht, Bankpraktiker 2006, 60

  • Hamburg ist überall?! Abtretung von Kreditforderungen und Unwirksamkeit der Vollstreckungsunterwerfungsklausel, Forderungspraktiker 2010, 14.

  • Arretz u.a., Outsourcing von Problemkreditbereichen: Rechtssichere Auslagerung von notleidenden Kreditengagements; Heidelberg 2011

  • Neue Zahlungssysteme: Neue Herausforderungen, CompRechtsPraktiker 2016, 241