Schalast | Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist nicht nur durch das Ineinandergreifen von europäischem Recht, nationalem Verfassungsrecht sowie einer Vielzahl von nationalen Gesetzen geprägt, sondern auch durch kollektivrechtliche Regelungen, wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus wird es auch in erhöhtem Maße durch Richterrecht bestimmt.

Dies ist sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer äußerst anspruchsvoll und erfordert ein hohes juristisches Fachwissen. Mit einem Team aus spezialisierten Fachanwälten im Arbeitsrecht decken wir die gesamte Bandbreite des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ab.

Unsere Arbeitsrechtspraxis wurde vom Kanzleimonitor 2014/2015 – einer Studie, die auf Grundlage der Befragung von Justiziaren führender deutscher Unternehmen erstellt wird – zu den führenden Praxen in Deutschland gezählt. Unsere Mandanten profitieren nicht nur von unseren fachlichen Qualifikationen, sondern auch von unserer jahrelangen Erfahrung. Regelmäßig vertreten wir unsere Mandanten in allen Instanzen vor Gericht bis vor den Europäischen Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht.

Nach dem Selbstverständnis der Sozietät bedeutet die Begleitung eines arbeitsrechtlichen Mandates jedoch nicht in erster Linie den Gang zu Gericht, sondern vor allem die präventive Beratung. Unsere Beratung beginnt daher in der Gründungsphase der Unternehmen und erstreckt sich über Umstrukturierungen bis hin zur Umwandlung oder der Begleitung bei Unternehmenskäufen. Im Individualarbeitsrecht bieten wir eine umfassende Beratung, die die Beratung bei der Arbeits­vertragsgestaltung bis hin zum Kündigungsschutzrecht umfasst sowie die rechtliche Gestaltung und Umsetzung umfangreicher Personalmaßnahmen. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt hat sich in der Unterstützung von Unternehmen bei Verhandlungen mit Betriebs- und Tarifpartnern gebildet.

Durch unser internationales Netzwerk von uns nahestehenden erstklassigen Anwaltskanzleien (Multilaw) begleiten wir unsere Mandanten auch bei internationalen Projekten.

Unsere Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht

  • Anstellungs- und Aufhebungsverträge sowie Abmahnungen und Kündigungen
  • Arbeitszeitmodelle (Entwicklung und Umsetzung, Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsrat, variable Arbeitszeitmodelle, Teilzeitvereinbarungen)
  • Beratung von Führungskräften (Gestaltung von Dienstverträgen, Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern, Haftungsfragen)
  • Arbeitsrechtliche Beratung in der Unternehmensgründung
  • Begleitung bei der Umstrukturierung von Unternehmen (z.B. Restrukturierung und Massenentlassung, Verhandlung von Interessensausgleich und Sozialplan, Outsourcing, arbeitsrechtliche Begleitung bei Umwandlung von Unternehmen und Betriebs- und Unternehmensveräußerungen)

 

  • Betriebsverfassungsrecht (z.B. Begleitung von Anfechtung von Betriebsratswahlen, arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, Gutachten, Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen)
  • Tarifvertragsrecht (Entwurf von Tarifverträgen, Beratung von Arbeitgeber im Arbeitskampf)
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Mindestlohn
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Antidiskriminierung und Gleichbehandlung
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Arbeitnehmererfindungsrecht