Schalast | Robo Advisory

Der Bankrechtler denkt bei dem Thema „Künstliche Intelligenz“ neben Hochfrequenzhandel an „Robo-Advisory“ (oder: „Robo-Advice“). Was sich dahinter verbirgt, ist gesetzlich nicht definiert. Allgemein wird hierunter eine auf einem Algorithmus basierende Finanzdienstleistung verstanden, die Elemente der Anlageberatung, der Anlagevermittlung und des Portfoliomanagements enthalten kann.

Dabei ist der Prozess so ausgestaltet, dass er mit einem Minimum an oder gänzlich ohne menschliches Eingreifen auf der Seite des Finanzdienstleisters erfolgt. Damit sind die sich stellenden rechtlichen Probleme im Bereich Robo-Advisory eine Kombination aus „allgemeinen“ Fragen des Finanzdienstleistungsrechts und solchen, die sich aus dem Agieren des Algorithmus bzw. der fehlenden menschlichen Interaktion ergeben.

Vorstellbar sind zudem hybride Angebote, bei denen die Erbringung automatisierter Beratung mit menschlicher Interaktion ergänzt wird. Hier können die Stärken beider Ansätze kombiniert werden. Je ausgereifter Robo-Advisor werden, desto stärker werden allerdings hybride Lösungen in den Hintergrund treten. Inzwischen wird immer häufiger die menschliche Interaktion auf das Betreiben einer telefonischen Hotline oder eines Hilfecenters begrenzt.

Gleichwohl wird diskutiert, dass in Deutschland derzeit weiterhin Lösungen mit „gleichrangigen Entscheidungsträgern“ (also Vermischung von algorithmenbasiertem Ergebnis und menschlicher Entscheidung auf Seiten des Finanzdienstleisters) vorherrschen bzw. dass in Deutschland noch „keine vollautomatisierte Anlageberatung“ angeboten werde. Stellt man die fehlende Interaktion zwischen Kunde und menschlichem Berater in den Mittelpunkt von Robo-Advisory, wird man nur schwer „hybride“ Lösungen annehmen können. Denn auch wenn menschliche Berater und andere Personen in die Abläufe und Letztentscheidungen eingebunden sind, ist ein genuines Robo-Advisor-Modell gegeben (und kein hybrides Modell).

Unbestreitbar sind Robo-Advisor ein fester Bestandteil der Finanzbranche. Als „Geburtsstunde“ gilt der Markteintritt des seinerzeitigen Start-Ups Betterment im Jahr 2010. Ab 2013/2014 entstanden auch in Deutschland zahlreiche Robo-Advisor. Derzeit werden gut 30 in Deutschland residierende Robo-Advisor gezählt. Es kommen zahlreiche Anbieter hinzu, die ihre Dienste aus dem EU-Ausland anbieten. Neben Start-Ups haben auch etablierte Banken und Fonds den Markt für sich entdeckt und nutzen Robo-Advisor zur Komplettierung ihres Angebotsportfolios wie auch als zusätzlichen Vertriebskanal für eigene Produkte.

Klar ist, dass Robo-Advisor Finanzdienstleistungen erbringen. Im Wesentlichen ist das Finanzdienstleistungsrecht technologieneutral ausgestaltet. Es kommt damit auf die Ausführung einer bestimmten regulierten Tätigkeit wie etwa Anlageberatung oder Portfolioverwaltung an. Ob sich ein Dienstleister dabei bestimmter Technologien bedient oder nicht, ist dabei ihm überlassen. Somit gilt der bestehende Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen auch für Robo-Advisor. In diesem Kontext führt die Anwendung allgemeiner Regeln auf die spezifischen Eigenarten von Robo-Advisory zu spezifischen Rechtsfragen.

Es liegt etwa auf der Hand, dass eine mögliche mangelhafte Aufklärung über bzw. die mangelnde Verhinderung von Interessenkonflikten der Hauptansatzpunkt für zukünftige Schadenersatzklagen gegen die Betreiber von Robo-Advisory sein wird. Insoweit kommt es besonders auf eine fundierte Vertragsgestaltung an.

Schalast Law | Tax berät und begleitet Sie bei der strategischen und inhaltlichen Konzeptionierung, der Entwicklung und bei dem Angebot und Vertrieb Ihrer Robo Advisory-Modelle auch unter allen relevanten haftungsrechtlichen Aspekten. Dabei haben wir stets den Markterfolg Ihres KI-Produkts im Blick und unterstützen Sie gemäß Ihren konkreten Anforderungen umfassend oder auch bei einzelnen Fragestellungen.