Schalast | Unsere Notare

Die Erbringung von notariellen Dienstleistungen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei.  Unsere Notare beraten Sie – als Unternehmen, Unternehmer oder Privatperson – bei allen beurkundungspflichten Rechtsfragen, insbesondere bei Fragen betreffend

  • das Gesellschaftsrecht, wie bspw. der Errichtung von Kapital- sowie Personenhandelsgesellschaften, der Durchführung von Kapitalmaßnahmen, Restrukturierungen von Unternehmensgruppen, insbesondere nach dem Umwandlungsrecht (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel etc. sowie der Protokollierung von Hauptversammlungen; sowie
  • Unternehmenskauf- oder Verkaufsverträge in Form eines sog. Share Deals oder Asset Deals (soweit beurkundungsbedürftig); sowie
  • das Immobilienrecht, wie bspw. Grundstückskaufverträge, Kaufverträge über Eigentumswohnungen, Maßnahmen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG), insbesondere Teilungserklärungen, Bauträgerverträge; sowie
  • Non-Performing-Loan-Transaktionen; sowie
  • die Regelungen von Unternehmensnachfolgen.

Die Notare von Schalast bekleiden ein öffentliches Amt und sind demgemäß gegenüber den Beteiligten zur absoluten Neutralität verpflichtet. Zusätzlich verstehen sich unsere Notare als Dienstleister der Beteiligten, der Sie bei Ihren Vorhaben unterstützt. Wir sehen es als Teil unseres Serviceanspruchs, dass wir Ihre juristischen Probleme lösen und bei Bedarf auch für komplexe Fälle die notwendigen Vertragsentwürfe erstellen.