Schalast | Banking & Finance

Das Bank- und Finanzmarktrecht bildet einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit der Sozietät, wobei die Lehrtätigkeiten von Prof. Dr. Schalast und Prof. Dr. Walter an der Frankfurt School of Finance & Management und der IU International University die Verbindung von Praxis und Wissenschaft bei der Beratung und Vertretung in besonderer Weise ermöglichen.

Die Spezialisten unserer Sozietät beraten und vertreten bei bankrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen Banken, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierhandelsunternehmen ebenso wie Unternehmen.

Unsere Schwerpunkte im Bereich Bank- und Finanzmarkrecht

I.

Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Recht der Banken, Finanzdienstleistung-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht, insbesondere auch im Hinblick auf Gründung von Banken und anderen aufsichtsrechtlich relevanten Unternehmen

II.

Beratung von Unternehmen, die – häufig web-unterstützte – bank- und versicherungsnahe Dienstleistungen erbringen und Geschäftsmodelle verfolgen (sog. FinTech-Unternehmen).

III.

Beratung im Zusammenhang mit Projekt- und sonstigen Finanzierungen, insbesondere auch hinsichtlich syndizierter Kredite.

IV.

Beratung und Vertretung bei der Restrukturierung von bankentypischen Geschäften, insbesondere bei Darlehensverhältnissen- und Portfolien.

V.

Beratung bei der Weiterreichung von Kreditrisiken (unmittelbar und derivativ, beispielsweise in True Sales, Schuldscheindarlehen, Credit Linked Notes, Credit Default Swaps etc.).

VI.

Beratung im Zusammenhang mit Transaktionen, die Forderungen und Sicherheiten betreffen (u.a. performing, sub-performing oder non-performing loan-transactions).

VII.

Beratung hinsichtlich Compliance und der Prüfung und Erstellung von Compliance-Regelwerken.

VIII.

Beratung von Banken, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierhandelsunternehmen bei der Erstellung ihrer Dokumentationen, Prospekte sowie Musterverträge- und bedingungen.

IX.

Beratung und Vertretung in – gerade für Banken zunehmend wichtigen – Fragen des Wettbewerbs-, Kartell- und Äußerungsrechts.

X.

Beratung und Vertretung in außergerichtlichen, gerichtlichen und/oder schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen (Banking Litigation). Dies insbesondere auch in Haftungsfragen, die sich aus der Beratung von Kunden ergeben könnten.

XI.

Beratung von Organen aufsichtsrechtlich relevanter Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Haftungsfragen.