Schalast | Electronics & Machine Engineering

Schalast berät seit Jahren kontinuierlich und umfassend Unternehmen der Elektroindustrie und des Maschinenbaus. Hierzu zählen insbesondere international tätige Hersteller und Systemlieferanten.

Schalast berät Unternehmen der Sektoren Elektroindustrie und Maschinenbau insbesondere in den Bereichen:

  • Allgemeines Gesellschaftsrecht sowie Konzernrecht (national und international), insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau und/oder der Reorganisation der Unternehmensstruktur;
  • Unternehmensfinanzierung, einschließlich im Zusammenhang mit der (Re-) Finanzierung in Form von Anleihen, Genussrechten/Genussscheinen und Verbriefungen;
  • Beratung der Leitungsorgane, auch in Zusammenhang mit konzernrechtlichen Fragen;
  • allgemeines Handelsrecht, insbesondere Handelsverträge sowie Zuliefervereinbarungen, Logistik- und Vertriebsvereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung von kartellrechtlichen Fragestellungen;
  • Fragen des nationalen und internationalen kaufrechtlichen Gewährleistungs- und Haftungsrechts und der Produkthaftung;
  • Kauf- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen, auch im Rahmen eines (geplanten) Exits oder in Form einer Buy-and-Build-Strategie als Teile der Unternehmensexpansion;
  • Fragen im Zusammenhang mit IT/IP, Datenschutz, Governance und Compliance sowie des Individual- und Kollektivarbeitsrechts;
  • Entwicklung innovativer Strukturen im Bereich e-commerce, insbesondere von Strukturen für Supply-Chain Finanzierungen, einschließlich Finetrading- und Reverse Factoring-Modellen bis hin zu Modellen in Kombination mit eigenen fulfilment- und warehousing-Lösungen. Entwicklung von Modellen im Logistik-Bereich für retouren und overstock;
  • Internationale gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen;
  • Arbeitsrechtliche Fragen, gerade auch mit Blick auf bankaufsichtsrechtliche Fragen, wie beispielsweise vor dem Hintergrund der Institutsvergütungsver-ordnung;
  • Wettbewerbsrechtliche und äußerungsrechtliche Komplexe;
  • Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit IT-Systemen von Banken, insbesondere auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung unter Beachtung auf-sichtsrechtlicher Regelungen und der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden;
  • Fragen hinsichtlich verschiedener, besonders wertiger Sicherungsgüter, insbesondere Grundstücke, Flugzeuge und Schiffe;
  • Dispute Resolution, sei es bei Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Banken oder mit sonstigen Dritten vor allen staatlichen und institutionellen Gerichten und vor (auch internationalen) Schiedsgerichten, insbesondere auch gegenüber den Bankaufsichtsbehörden;
  • Vorhaben im Zusammenhang mit Unternehmen, die – häufig web-unterstützte – bank- und versicherungsnahe Dienstleistungen erbringen und Geschäftsmodelle verfolgen (sog. FinTech-Unternehmen)