Schalast | Der Entwurf der KI VO - Schalast Law | Tax

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz erfährt derzeit einen rasanten Bedeutungszuwachs, wobei mit den Chancen der neuen Technologie naturgemäß auch rechtliche Risiken verbunden sind. Der am 21.4.2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf einer KI-Verordnung stellt einen zentralen Schritt für ein Regelungsregime von Künstlicher Intelligenz (KI) dar.

Zweck der KI-VO ist es, für eine neue, noch nicht spezifisch regulierte Technologie einheitliche Standards betreffend den Einsatz von KI zu schaffen. Zugleich soll der Schutz betroffener Grundrechte vor der Technologie innewohnenden Gefahren erreicht werden. Dies ist nicht nur der erste umfassende Regulierungsansatz in Europa, sondern weltweit.

Als Verordnung führt die KI-VO zu einer vollharmonisierten Rechtslage innerhalb der EU mit einem einheitlichen Schutzniveau. Der Verordnungsentwurf sieht, um den Risiken von KI zu begegnen, einen risikobasierten Ansatz vor. Es wird zwischen verbotenen KI-Praktiken (Art. 5), Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 6), KI-Systemen mit geringem Risiko (Art. 52) sowie KI-Systemen mit minimalem Risiko (Art. 69) unterschieden.

Je nach KI-Form bestehen unterschiedliche Anforderungen an das KI-System. Dieser risikobasierte Ansatz soll es ermöglichen, auf das jeweilige Gefahrenpotenzial verhältnismäßig und abgestuft zu reagieren.

Wie bei derartigen „großen Würfen“ der Gesetzgebung üblich, sind die Entwürfe Gegenstand intensiver Diskussionen. Im Fokus steht insoweit der weit gefasste Anwendungsbereich. Zwar mag Art. 2 Abs. 2 KI-VO einige Sektoren – insbesondere aus dem Bereich Verkehr und Mobilität – ausnehmen. Gleichwohl gilt es für Unternehmen, Hersteller und Anbieter zu beachten, dass die Rechtsakte der ausgenommenen Sektoren angepasst werden sollen. Denn die Anforderungen aus der KI-VO sollen auch dort gelten und die Besonderheiten des jeweiligen Sektors, etwa in Form eines Typgenehmigungsverfahrens oder einer Marktüberwachungsbehörde, bestehen bleiben.

Darüber hinaus sieht die KI-VO nicht nur Pflichten ab dem Inverkehrbringen vor, sondern regelt zudem Pflichten für die Entwickler. Vorgesehen sind zahlreiche Anforderungen an die Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze, um so Verzerrungen in den Daten selbst zu vermeiden.

Die finale Fassung der KI-VO ist mit Spannung zu erwarten.