Schalast | Banking

Die Beratung von Banken bildet seit Gründung von Schalast einen Kernbereich unserer Tätigkeit. Eckpfeiler der Beratung von Banken ist unsere Praxisgruppe Banking & Finance, die Banken in sämtlichen bank- und bankaufsichtsrechtlichen Themen berät und anwaltlich vertritt. Bei der Beratung von Banken haben wir eine größtmögliche Verzahnung mit den übrigen Praxisgruppen hergestellt.

Unsere Beratungsschwerpunkte in der Finanzbranche

Neben der Beratung in sämtlichen bank- und bankaufsichtsrechtlichen Fragen beraten und vertreten wir Banken insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:

  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen, insbesondere auch mit Blick auf die Regelung des Kreditwesengesetzes, der Capital Requirements Regulation (CRR) und den übrigen aufsichtsrechtlichen Grundlagen.
  • Internationale gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen.
  • Arbeitsrechtliche Fragen, gerade auch mit Blick auf bankaufsichtsrechtliche Fragen, wie beispielsweise vor dem Hintergrund der Institutsvergütungsverordnung.
  • Wettbewerbsrechtliche und äußerungsrechtliche Komplexe.
  • Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz und Compliance
  • Rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit IT-Systemen von Banken, insbesondere auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung unter Beachtung aufsichtsrechtlicher Regelungen und der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden.
  • Fragen hinsichtlich verschiedener, besonders wertiger Sicherungsgüter, insbesondere Grundstücke, Flugzeuge und Schiffe.
  • Dispute Resolution, sei es bei Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Banken oder mit sonstigen Dritten vor allen staatlichen und institutionellen Gerichten und vor (auch internationalen) Schiedsgerichten, insbesondere auch gegenüber den Bankaufsichtsbehörden.
  • Vorhaben im Zusammenhang mit Unternehmen, die – häufig web-unterstützte – bank- und versicherungsnahe Dienstleistungen erbringen und Geschäftsmodelle verfolgen (sog. FinTech-Unternehmen).