Schalast | Mobile Office

Mobiles, vernetztes Arbeiten entkoppelt vom Sitz des Betriebes ist bereits in vielen Branchen Realität. Einen weiteren Schub erhielt diese Form des Arbeitens nun durch die pandemiebedingte Notwendigkeit, Mitarbeitern die Möglichkeit einzuräumen, außerhalb des Betriebes zu arbeiten. Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Das Mobile Office kann die Motivation und die Arbeitszufriedenheit von Mitarbeitern steigern und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führen. Es stellt somit auch ein Tool für Arbeitgeber dar, seine Attraktivität für Bewerber zu steigern und Leistungsträger zu binden.

Die Einführung von Mobile Office erfordert neben der praktischen Umsetzung durch sicheres IT-Equipment auch eine ausgewogene rechtliche Umsetzung. Dies geschieht in der Regel durch individuelle Vereinbarung mit den jeweiligen Arbeitnehmern und/oder durch kollektivrechtliche Vereinbarungen mit dem Betriebsrat, sofern vorhanden. Eine Herausforderung an den Arbeitgeber besteht darin, dass ihn die Ermöglichung von Mobile Office nicht aus seiner Verantwortung für den Arbeitsschutz entlässt. Auch bleibt er etwa für die Einhaltung des Datenschutzes und des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. Schließlich sollte auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht vernachlässigt werden, wenn man sich vor Augen führt, dass ein Mitarbeiter sich mit seinem Remotezugang grundsätzlich zu jeder Zeit und von jedem Ort Zugriff zu einer Vielzahl von Daten des Arbeitgebers verschaffen kann. Die jeweiligen Reglungen zum Mobile Office sollten daher insbesondere Folgende Bereiche berücksichtigen:

Recht/Anspruch auf Einführung und Beendigung von Mobile Office: Wer kann wann unter welchen Voraussetzen Mobile Office einführen und wieder beenden?

Arbeitsschutz: Beurteilung von Gefährdungen durch Mobile Office, Festlegung von und Unterweisung in erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen.

Arbeitszeiten: Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes auch im Mobile Office.

Datenschutz, Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Minimierung des erhöhten Risikos von Datenschutzverletzungen und Preisgabe von Geschäftsgeheimissen durch Zugriff auf Datenbanken des Arbeitgebers zu jeder Zeit und von jedem Ort (z.B. Zugriffsminimierung auf wirklich für die Tätigkeit erforderliche Daten, Verschlüsselung der Systeme, sicherere Datentransfer über VPN Zugang, Backups, Passwortsicherung etc.).

Momentan liegt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit vor („Mobile Arbeit-Gesetz – MAG“), welche für etwas mehr Rechtsicherheit für das Mobile Office sorgen könnte. Das viel diskutierte Recht auf Home Office oder Mobile Office ist nicht enthalten, sondern lediglich eine „Erörterungspflicht“, d.h. beantragt ein Mitarbeiter Mobile Office muss der Arbeitgeber dies mit ihm besprechen, er muss dem Antrag jedoch nicht stattgeben. Ob der Gesetzesentwurf in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird steht noch nicht fest. Wir werden Sie hierüber in einem gesonderten Beitrag informieren.