Schalast | Praxisgruppe Healthcare & Life Sciences
Wir befinden uns in einer „New Health“-Ära im Zeichen von Gesundheitsoptimierung und Digitalisierung. Sie ist geprägt von Innovationen, beispielsweise neue Methoden in der Arzneimittel-Herstellung, wie die mRNA-Technologie, welche u.a. personalisierte Medizin ermöglicht sowie den Einsatz von Bio- und Gentechnologie, künstlicher Intelligenz (KI) oder Robotik.

Aspekte der „New Health“-Ära
In Anbetracht der zunehmenden Herausforderungen an Beruf und Alltag rückt das eigene körperliche und mentale Wohlbefinden für immer mehr Menschen in den Mittelpunkt (Well-Being-Trend). Bestenfalls bis ins hohe Alter gesund zu bleiben (Krankheitsprävention) sowie die stetige Verbesserung der eigenen Physis stehen im Fokus.
Diesem Trend folgend entwickeln Unternehmen (nährstoff-) optimierte Lebensmittel, zunehmend mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit (regenerativ; plant-based food etc.). Digital-Health (eHealth-) Anwendungen und Wearables wie Smartwatch und Fitnesstracker gewinnen an Bedeutung beim persönlichen Gesundheitsmanagement („Biohacking“). Solche digitalen Anwendungen sollen auch im medizinischen Bereich unterstützen, um Medikamente und Therapien zu verbessern.
Im Zuge dieser Entwicklungen wird der zu beachtende rechtliche Rahmen auch immer umfangreicher und komplexer. Zu nennen sind hierbei einerseits aktuelle europäische Gesetzesinitiativen, wie der European Health Data Space (EHDS) oder die KI-Verordnung. Anderseits scheint aber auch die nationale Gesetzgebung etwa durch das Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) das zuvor schon in der Diskussion befindliche Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) zu konterkarieren.
Wir beobachten die Trendthemen und kennen die sektorspezifischen Bedürfnisse. Daraus entwickeln wir Konzepte und Strategien für unsere Mandanten und begleiten diese langfristig. Dank unseres interdisziplinären Beratungsansatzes binden wir frühzeitig Rechtsanwälte aus anderen Rechtsgebieten – wie etwa IT-Recht, Wettbewerbsrecht oder Gesellschaftsrecht – mit ein, um umfassende und passgenaue Lösungen anbieten zu können.
Werbung & Wettbewerb für Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetika
Ein neues Produkt wird aber nur als solches wahrgenommen, wenn dieses gezielt auf dem Markt platziert werden kann, sodass neben der Kennzeichnung der Produkte, auch die Werbung im Healthcare-Sektor, speziell für Arzneimittel, Medizinprodukte und NahrungsÂergänzungsmittel oder Kosmetika vielfältigen regulatorischen und rechtlichen Vorgaben, etwa dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder der Health Claims-Verordnung (HCVO) und Compliance-Kodizes unterliegt. So wird in Bezug auf Lebensmittel die von der EU-Kommission vorgeschlagene „Green Claims Directive“ die Vorgaben für Kennzeichnung und Kommunikation weiter verschärfen, da diese hohe Anforderungen an die Nachweisbarkeit umweltbezogener Produktangaben stellen wird. Wir prüfen und optimieren daher mit unseren Mandanten die Kennzeichnung und Marketingkonzepte und verteidigen diese im Rahmen etwaiger Unterlassungsansprüche oder entwickeln juristische Strategien gegen etwaige Mitbewerber. Zudem bieten wir langjährige Expertise in der Rechtsberatung von Krankenhäusern und Kliniken (Krankenhausträgern), MVZ und deren Haftpflichtversicherern sowie Arzt- und Laborpraxen.
Angebote für Ärzte und Krankenhäuser
Ärzte und Krankenhausträger haften bei Verstößen gegen den medizinischen Standard im Zusammenhang mit der Behandlung, Diagnose und Patientenaufklärung sowie bei Verstößen gegen Organisationspflichten. Mit Einführung des Patientenrechtegesetzes wurden die Rechte von Patienten erstmals transparent geregelt. Seitdem hat das Risikomanagement enorm an Bedeutung gewonnen. Zielsetzung unserer Beratung ist es, diese Risiken auf ein Minimum zu reduzieren. Hierzu analysieren wir gemeinsam mit unseren Mandanten ihre Prozesse auf typische Schwachstellen, um frühzeitig die nötigen Standards und Mechanismen zu etablieren. Dadurch können wir kostenintensive Haftungs- und Regressprozesse vermeiden. Wir vertreten unsere Mandanten sodann auch gerichtlich und außergerichtlich.
Unsere Schwerpunkte im Bereich Healthcare & Life Sciences
Sämtliche Akteure der Healthcare & Life-Science Branche beraten wir insbesondere:
- zu regulatorischen Fragen zur Produktklassifizierung (Abgrenzung: Arzneimittel, Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetika),
- zu Fragen der Produktzulassung (Market Access) und Produktzertifizierung einschließlich der Zertifizierung von künstlicher Intelligenz als Medizinprodukt sowie zum Markteintritt
- zu Fragen der Produktsicherheit (präventive Beratung sowie notfalls auch die gerichtliche Durchsetzung von und Verteidigung gegen Ansprüche)
- bei komplexen branchenspezifischen Verträgen und M&A-Projekten
- bei der Gestaltung rechtssicherer Marketingkonzepte, der Kennzeichnung oder im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren
- in der Abwehr arzthaftungsrechtlicher Ansprüche (außergerichtlich – und gerichtlich)
- beim Erwerb und Verkauf von Gesundheitseinrichtungen; (Teil-)Privatisierungen, bei Restrukturierungen und auch Fusionen von Krankenhäusern; Beteiligungen und Joint Ventures sowie Due-Diligence
- in sämtlichen arbeitsrechtlichen Themen (Anstellungsverträge mit Ärzten, Streitigkeiten mit dem Betriebsrat, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen)
- im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Datenschutz und Compliance (Erarbeitung von Digitalisierungs- und Compliancekonzepten)
- in Vergütungs- und Abrechnungsfragen
- in Fragen des Zulassungs- und Berufsrechts