Schalast | Elektronische Wertpapiere

Ein neues Gesetz macht in Deutschland möglich, was bisher hierzulande nicht möglich war: Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) erlaubt nun Wertpapiere ohne Papier. Hierdurch wird das Tor zu einem vollständig digitalisierten, noch effizienteren Wertpapierhandel mit hohem disruptivem Potenzial weit aufgestoßen. Dabei muss sich das eWpG in ein bestehendes komplexes kapitalmarktrechtliches Regime aus genuin nationalen, europäisch veranlassten sowie unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltenden europäischen Regelwerken einfügen, wobei depotrechtliche Aspekte zentral sind.

Wir bei Schalast haben die Entstehung des eWpG im Rahmen der Arbeitsgruppe „Elektronische Wertpapiere“ des Blockchain Bundesverbandes begleitet und an den Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt.

Dem Gesetzgeber ist ein Spagat gelungen: Das eWpG ist technologieneutral ausgestaltet und kombiniert den Fortschritt, wie ihn etwa DLT-Systeme mit sich bringen, mit bewährten sachenrechtlichen Prinzipien. So können bekannte Systeme fortgesetzt und modernisiert werden, insbesondere im Hinblick auf die Abwicklung des Wertpapierhandels. Aber auch völlig neue Geschäftsmodelle sind möglich wie etwa die für Start-ups besonders interessante Einrichtung eines Kryptozentralregisters.

Das aufkommende neue Ökosystem rund um elektronische Wertpapiere wird im nächsten Jahrzehnt einer der stärksten Game-Changer im Bereich der Finanz- und Rechtsdienstleistungen sein. Dies betrifft zunächst große Teile börsengelisteter Aktien, Private Equity Investments in Form von herkömmlichen Fondsstrukturen sowie andere Finanzinstrumente. Derartige Assets sind bereits für jedermann öffentlich, meist über Börsen, zugänglich – die sog. Public Markets. Aber es ist davon auszugehen, dass Alternative Investments zukünftig mittels der Blockchain Technologie "noch einmal neu" in Form von digitalen Wertpapieren / Token an den Markt gebracht werden. Damit schlägt aber zugleich die Stunde der Private Markets.

Im Bereich Private Markets geht es um illiquide Assets von Unternehmen aus der Industrie, Infrastrukturprojekten und gerade auch um nicht an der Börse notierte Unternehmen, die über Zukunftstechnologien verfügen.

Diese Assets sind bisher keine Finanzinstrumente und sind bisher in aller Regel nicht öffentlich zugänglich. Typischerweise handelt es sich hierbei um (1) Industrielle Assets (Maschinen, Güter, Produktionsstraßen, Werkzeuge, Roboter usw.), (2) Infrastrukturprojekte (Energieerzeugung- und Speicherung, Transport, Logistik, Verkehr, Mobilität, Wasser- und Nahrungsmittel, IT, Gesundheit, Bildung, Soziales usw.), (3) Unternehmen mit Zukunftstechnologien (digitale Börsengänge für junge und etablierte Unternehmen in allen Entwicklungsstadien). Das eWpG wird Private Markets-Produkte für die Allgemeinheit investierbar machen.