Schalast | Presse, Medien und Rundfunk

Wer in der Öffentlichkeit steht, kennt das: Ein Foto, geschossen in einem nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Moment; eine Schlagzeile, die nicht der Wahrheit entspricht; ein Bericht über intimste Details. Schnell ist bei einer Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens die Grenze des Zumutbaren überschritten und Rechte werden verletzt.

Wehrlos sind Sie aber nicht. Unterlassungs- und Widerrufsansprüche stehen Ihnen ebenso zur Verfügung wie Ansprüche auf eine Gegendarstellung. Auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche kommen in Betracht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Ansprüche, zur Not auch gerichtlich, durchzusetzen.