Cannabis

Die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ist bislang in Deutschland verboten. Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll sich dies nun ändern.

Wir können davon ausgehen, dass diese Reformen einen neuen Genussmittelmarkt in Milliardenumfang in Deutschland entstehen bzw. legal werden lassen. Wir bieten Cannabisunternehmen und Investoren im Bereich Cannabis umfassende Beratung in allen Fragen rund um den Anbau von Cannabis sowie die Produktion und den Vertrieb von Cannabisprodukten im deutschen Markt, insbesondere bei:

Regulatory Compliance

Es steht zu erwarten, dass der Anbau von Cannabis und der Vertrieb von Cannabisprodukten zu Genusszwecken unter strengen regulatorischen Auflagen erfolgen wird. Unser Cannabis Sektor Team kennt den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmen und kann Ihr Cannabisunternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um eine zuverlässige Grundlage für langfristige Sicherheit und Wachstum zu schaffen. Wir unterstützen Cannabisunternehmen insbesondere bei Fragen rund um die Voraussetzungen der Gewährung sowie Möglichkeiten rechtlicher Schritte im Falle der Nichtgewährung der erforderlichen Lizenzen.

Markteintritt / Investieren in Deutschland

Der Markteintritt ausländischer Cannabisunternehmen und Investoren in Deutschland als Vorreiter bei der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel ermöglicht Zugang zu der größten Volkswirtschaft der Europäischen Union. Zudem wird aus Deutschland heraus der weitere Zugang in andere Märkte der EU leichter möglich sein. Wir beraten ausländische Cannabisunternehmen und Investoren umfassend hinsichtlich des Markteintritts in Deutschland sowie der Investition in deutsche Cannabisunternehmen.

Corporate / Startups

Wir beraten neu entstehende Unternehmen in der Cannabisbranche bei allen rechtlichen Fragen hinsichtlich Geschäftsaufbaus und -entwicklung, einschließlich Unternehmensgründung, Kooperations- und Gesellschaftervereinbarungen, Fusionen und Übernahmen und anderen Managementfragen.

Finanzierung

Die Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes, einschließlich der Erlangung erforderlicher Lizenzen, des Erwerbs von Maschinen und Anlagen für den Anbau und die Ernte von Cannabis sowie die Produktion und den Vertrieb von Cannabisprodukten, erfordert zusätzliches Kapital. Unsere Banking & Finance- und Venture Capital-Teams sind im Start-Up-Umfeld erfahren und beraten somit die Banken- sowie die Gründerseite zu allen Finanzierungsinstrumenten. So können wir Cannabisunternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um die Finanzierung, einschließlich Venture Capital Investitionen, beraten.

Umwelt- und Nachbarschaftsrecht / Agrarrecht / Nachhaltige Energieversorgung

Zu erwarten steht ein landwirtschaftlicher Anbau von Cannabis zu Genusszwecken auf offenen Feldern.[2] Dies wird voraussichtlich unter regulatorischen Bedingungen erfolgen und hat Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch die Verbreitung von Saatgut. Wir beraten Cannabisunternehmen in Fragen der Landwirtschaft und des Umwelt-/Nachbarschaftsschutzes bei Produktion, Ernte und Betrieb zur Risikominimierung nachbarschaftsrechtlicher Streitigkeiten und Streitigkeiten mit lokal zuständigen Behörden sowie bei Planung und Ausgestaltung nachhaltiger Energieversorgungskonzepte.

Commercial

Wir beraten Cannabisunternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Handel mit Cannabis und cannabisbezogenen Dienstleistungen, einschließlich Gestaltung von Einkaufs-, Liefer- und Kooperationsverträgen sowie Arbeitsverträgen, Vertragsverhandlungen und Vertragsprüfung.

Straf- / Verwaltungs- / Zivilverfahren

Die strenge Regulierung der Abgabe und Nutzung von Cannabisprodukten zu Genusszwecken geht typischerweise mit straf- und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die relevanten Gesetze und Auflagen einher. Wir beraten ihr Cannabisunternehmen bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit potenziellen Verletzungen von Rechtsvorschriften, Auflagen sowie in Fragen der Produkthaftung und arbeiten eng mit erfahrenen Spezialisten im Strafrecht zusammen, um ihr Unternehmen in allen strafrechtlich relevanten Aspekten unterstützen zu können.

Patente, Marken & Co

Gewerbliche Schutzrechte und Rechte des geistigen Eigentums können Cannabisunternehmern die rechtliche Grundlage geben, um Konkurrenten daran zu hindern, ihre Marken, ihre Technologien, ihre Designs, oder ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu nutzen. Da die Cannabisbranche in Deutschland noch am Anfang steht und erst zu wachsen beginnt, kann gar nicht früh genug mit dem Schutz der Marken, Technologien, Rezepte, etc. angefangen werden. Gewerbliche Schutzrechte bieten nicht nur Schutz vor unberechtigtem Gebrauch, vielmehr bergen Sie die Möglichkeit zur Lizensierung – was wiederum zusätzliche und wiederkehrende Einnahmen generieren kann.

 

Die Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Unternehmen an dem neu entstehenden Markt sind jedoch noch weitestgehend offen. So ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken noch nicht offengelegt. Auch bleibt zu beobachten, welche Voraussetzungen in- und ausländische Unternehmen für den legalen Anbau und Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken im deutschen Markt erfüllen müssen.

Angesichts komplexer und vielseitiger Fragen, die sich aus einer sich schnell entwickelnden Branche ergeben, ist es wichtig, dass Unternehmen in diesem Sektor über ein Rechtsteam verfügen, das den Cannabismarkt versteht und eine zielgerichtete strategische Rechtsberatung bieten kann.

Hierbei können wir Sie gerne unterstützen.

Schalast baut bei seiner Beratung auf die Erfahrungen seines internationalen Netzwerks MULTILAW und arbeitet eng mit seinen Partnerkanzleien in den jeweiligen Jurisdiktionen zusammen. So ist Cannabis bereits in 18 US-Bundesstaaten legalisiert. Zudem wurde die Prohibition in Kanada bereits 2018 landesweit beendet.

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[1] Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (spd.de), S. 87, Drogenpolitik, „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“

[2] „In Deutschland gibt es bisher drei lizenzierte Hersteller von medizinischem Cannabis, von denen aber nur einer liefern kann. Bisher muss das Cannabis unter Tageslichtlampen hinter dicken Betonwänden angebaut werden – für ein Konsumprodukt ist das ökologischer und ökonomischer Unsinn“, Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbandes; s. Ampel macht mit Cannabis-Legalisierung ernst - Welche Firmen von der Freigabe profitieren | Wirtschaft (solinger-tageblatt.de)