Cannabis

Es eröffnen sich Chancen auf einen neuen Markt: Cannabis wird zum 1. April 2024 im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.

Nach langen Diskussionen hat der Bundesrat das Cannabisgesetz am 22. März 2024 gebilligt. Dieses wird zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Die Schalast-Partner und Experten auf diesem Gebiet, Katja Hoos und Dr. Marc-André Rousseau, bieten Cannabisunternehmen und Investoren im Bereich Cannabis umfassende Beratung in allen Fragen rund um den Anbau von Cannabis sowie die Produktion und den Vertrieb von Cannabisprodukten im deutschen Markt, insbesondere bei:

Regulatory Compliance

Unser Cannabis Sektor Team kennt den aktuellen rechtlichen und regulatorischen Rahmen und kann Ihr Cannabisunternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, um eine zuverlässige Grundlage für langfristige Sicherheit und Wachstum zu schaffen. Wir unterstützen Cannabisunternehmen insbesondere bei Fragen rund um die Voraussetzungen der Gewährung sowie Möglichkeiten rechtlicher Schritte im Falle der Nichtgewährung der erforderlichen Lizenzen.

Markteintritt / Investieren in Deutschland

Der Markteintritt ausländischer Cannabisunternehmen und Investoren in Deutschland als Vorreiter bei der Legalisierung von Cannabis als Genussmittel ermöglicht Zugang zu der größten Volkswirtschaft der Europäischen Union. Zudem wird aus Deutschland heraus der weitere Zugang in andere Märkte der EU leichter möglich sein. Wir beraten ausländische Cannabisunternehmen und Investoren umfassend hinsichtlich des Markteintritts in Deutschland sowie der Investition in deutsche Cannabisunternehmen.

Corporate / Startups

Wir beraten neu entstehende Unternehmen in der Cannabisbranche bei allen rechtlichen Fragen hinsichtlich Geschäftsaufbaus und -entwicklung, einschließlich Unternehmensgründung, Kooperations- und Gesellschaftervereinbarungen, Fusionen und Übernahmen und anderen Managementfragen.

Finanzierung

Die Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes, einschließlich der Erlangung erforderlicher Lizenzen, des Erwerbs von Maschinen und Anlagen für den Anbau und die Ernte von Cannabis sowie die Produktion und den Vertrieb von Cannabisprodukten, erfordert zusätzliches Kapital. Unsere Banking & Finance- und Venture Capital-Teams sind im Start-Up-Umfeld erfahren und beraten somit die Banken- sowie die Gründerseite zu allen Finanzierungsinstrumenten. So können wir Cannabisunternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um die Finanzierung, einschließlich Venture Capital Investitionen, beraten.

Umwelt- und Nachbarschaftsrecht / Agrarrecht / Nachhaltige Energieversorgung

Zu erwarten steht ein landwirtschaftlicher Anbau von Cannabis zu Genusszwecken auf offenen Feldern.[2] Dies wird voraussichtlich unter regulatorischen Bedingungen erfolgen und hat Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch die Verbreitung von Saatgut. Wir beraten Cannabisunternehmen in Fragen der Landwirtschaft und des Umwelt-/Nachbarschaftsschutzes bei Produktion, Ernte und Betrieb zur Risikominimierung nachbarschaftsrechtlicher Streitigkeiten und Streitigkeiten mit lokal zuständigen Behörden sowie bei Planung und Ausgestaltung nachhaltiger Energieversorgungskonzepte.

Commercial

Wir beraten Cannabisunternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Handel mit Cannabis und cannabisbezogenen Dienstleistungen, einschließlich Gestaltung von Einkaufs-, Liefer- und Kooperationsverträgen sowie Arbeitsverträgen, Vertragsverhandlungen und Vertragsprüfung.

Straf- / Verwaltungs- / Zivilverfahren

Die strenge Regulierung der Abgabe und Nutzung von Cannabisprodukten zu Genusszwecken geht typischerweise mit straf- und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die relevanten Gesetze und Auflagen einher. Wir beraten ihr Cannabisunternehmen bei zivil- und verwaltungsrechtlichen Verfahren in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit potenziellen Verletzungen von Rechtsvorschriften, Auflagen sowie in Fragen der Produkthaftung und arbeiten eng mit erfahrenen Spezialisten im Strafrecht zusammen, um ihr Unternehmen in allen strafrechtlich relevanten Aspekten unterstützen zu können.

Patente, Marken & Co

Gewerbliche Schutzrechte und Rechte des geistigen Eigentums können Cannabisunternehmern die rechtliche Grundlage geben, um Konkurrenten daran zu hindern, ihre Marken, ihre Technologien, ihre Designs, oder ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu nutzen. Da die Cannabisbranche in Deutschland noch am Anfang steht und erst zu wachsen beginnt, kann gar nicht früh genug mit dem Schutz der Marken, Technologien, Rezepte, etc. angefangen werden. Gewerbliche Schutzrechte bieten nicht nur Schutz vor unberechtigtem Gebrauch, vielmehr bergen Sie die Möglichkeit zur Lizensierung – was wiederum zusätzliche und wiederkehrende Einnahmen generieren kann.

Timeline Cannabisgesetz

  1. Ab 19. bis 23 Februar 2024: Verabschiedung im Bundestag
  2. März 2024: Verabschiedung im Bundesrat
  3. April 2024: In Kraft treten des 1. Abschnitts des KCanG und somit Privater Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis sowie des MedCanG
  4. Juli 2024: In Kraft treten des 2. Abschnitts: Start der „Cannabis-Clubs“ (Anbauvereinigungen)
  5. X 2024: Entwurf des „2-Säulen Gesetzes“

 

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) & das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG)

Das Cannabisgesetzt besteht aus zwei Teilen. Dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Ein Gesetz für einen freien und kommerziellen Markt für Cannabisprodukte wird es vorerst nicht geben. Das war ursprünglich das Ziel der aktuellen Bundesregierung. Doch internationale und europäische Verträge und Vereinbarungen lassen eine komplette Legalisierung noch nicht zu.

Es wird daher ein Zwei-Säulen Modell geben. Erste Säule wird das KCanG und MedCanG sein, welches den Besitz und Anbau in Teilen legalisieren wird. Als zweite Säule soll ein Gesetz regionaler Modellvorhaben kommerzielle Lieferketten erproben, um wissenschaftliche Daten für eine Voll-Legalisierung zu sammeln. Es wird voraussichtlich der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt werden müssen. Konkrete Pläne bzw. Eckpunkte hierfür gibt es allerdings noch nicht.

Voraussetzungen für den Kauf von Cannabis

Eigenanbau und Besitz werden mit Inkrafttreten des Gesetzes in bestimmten Mengen für Personen ab 18 Jahren erlaubt sein. Diese dürfen dann bis zu 25 Gramm Cannabis legal besitzen. In der Wohnung dürfen neben 50 Gramm getrocknetes Cannabis bis zu drei weiblich blühende Pflanzen pro volljähriger Person, aufbewahrt werden. Anbau und Abgabe von Cannabis sollen in sogenannten ‚Cannabis-Clubs‘ und somit in nicht-gewerblichen Vereinen in begrenzten Mengen ermöglicht werden. Das Gesetz spricht hier von ‚Anbauvereinigungen‘. Die Abgabe von Vermehrungsmaterial darf ebenfalls erfolgen, unterliegt aber strengen Prüfpflichten des Vereins in Bezug auf die entgegennehmende Person. Der Verkauf unterliegt der behördlichen Erlaubnispflicht und zahlreichen Vorschriften. 

Der ursprüngliche Plan der Regierungskoalition, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften wie am Beispiel von Kanada und einzelnen US-Staaten, zum Verkauf anzubieten, wird derzeit nicht umgesetzt. In vereinzelten Pilotprojekten sollen zunächst spezielle Shops erprobt werden, die verschiedene Cannabisprodukte frei an Erwachsene verkaufen. Ein entsprechendes Gesetz ist geplant, liegt aber noch nicht vor.

Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr hat man noch nicht definiert. Diesen sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. Mit Blick auf den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr wird eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung erfolgen.

Hierbei können wir Sie gerne unterstützen.

Schalast baut bei seiner Beratung auf die Erfahrungen seines internationalen Netzwerks MULTILAW und arbeitet eng mit seinen Partnerkanzleien in den jeweiligen Jurisdiktionen zusammen. So ist Cannabis bereits in 18 US-Bundesstaaten legalisiert. Zudem wurde die Prohibition in Kanada bereits 2018 landesweit beendet.

Kontaktieren Sie Katja Hoos oder  Dr. Marc-André Rousseau für eine umfassende Rechtsberatung rund um das Thema Cannabis.

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[1] Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf (spd.de), S. 87, Drogenpolitik, „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“

[2] „In Deutschland gibt es bisher drei lizenzierte Hersteller von medizinischem Cannabis, von denen aber nur einer liefern kann. Bisher muss das Cannabis unter Tageslichtlampen hinter dicken Betonwänden angebaut werden – für ein Konsumprodukt ist das ökologischer und ökonomischer Unsinn“, Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbandes; s. Ampel macht mit Cannabis-Legalisierung ernst - Welche Firmen von der Freigabe profitieren | Wirtschaft (solinger-tageblatt.de)