Schalast | Dispute Resolution

Konflikte sind unvermeidbarer Teil unternehmerischen Handelns. Unser Dispute Resolution Team zeichnet ein besonders tiefgehendes Verständnis für Ihre unternehmerische Perspektive aus. Denn der Großteil unserer Partner verfügt über langjährige Inhouse-Erfahrung und kennt daher die Unternehmenssicht aus erster Hand.

Dementsprechend führen wir Verfahren gemeinsam mit Ihnen, in steter Transparenz. Sie steuern die Entscheidungen selbst, mit uns als Ihrem Berater. Das Ziel ist dabei stets das für Sie wirtschaftlich optimale Ergebnis, wozu rechtliche wie gerichtliche Verfahren oftmals nur einen Baustein bilden.

Besondere Expertise hat Schalast zum einem mit komplexen Prozessen und ihrer Lösung – auch mittels ungewöhnlicher Ansätze. Zum anderen liegt ein Schwerpunkt in der Abwehr massenhafter Inanspruchnahmen von Unternehmen – sog. Massenklagen – in ihren unterschiedlichen Varianten, sei es in Form einer Vielzahl von Einzelklagen, in alternativen Bündelungsformen wie Abtretungsmodellen oder in gesetzlicher Form wie mittels Abhilfe- und Verbandsklagen oder Musterverfahren nach dem KapMuG. Zudem verfügt unser Dispute Resolution Team über umfangreiche Erfahrung in bank- und kapitalmarktrechtlichen Prozessen wie auch in Organhaftungsverfahren und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Unser hohes Maß an auch materieller Kompetenz wird verstärkt durch die enge Verzahnung des Dispute Resolution Teams mit den übrigen Praxisgruppen sowie mit der Schalast Auerbach Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Auf höchstem Niveau beraten wir Sie zudem zu Litigation Finance Lösungen, und zwar sowohl auf Kläger- oder auch auf Beklagtenseite. Mit derartigen Litigation Finance Lösungen können Sie Ihre Bilanzen entlasten, Risiken minimieren sowie den Cashflow verbessern. Da der Leiter unseres Dispute Resolution Teams zuvor als General Counsel eines Prozessfinanzierers tätig war, können wir Sie hier mit wertvoller Erfahrung und in der anwaltlichen Beratung außergewöhnlichen Inneneinblicken unterstützen.

International führen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien im globalen Netzwerk Multilaw regelmäßig grenzüberschreitende Verfahren in verschiedenen Rechtsgebieten, sei es vor staatlichen und institutionellen Gerichten oder auch vor internationalen Schiedsgerichten.

Complex Dispute Resolution  

Wirtschaftliche Streitigkeiten zeichnen sich oftmals durch ein hohes Maß an Komplexität aus und können für die Mandanten erhebliche Auswirkungen haben. Sie erfordern daher eine kompetente und effiziente Vertretung, wie wir sie von Schalast wiederholt bewiesen haben.

Konkret zeigt sich die erfolgreiche Führung von komplexen Rechtstreiten an Verfahren wie „Metall auf Metall“, in dem Prof. Dr. Andreas Walter mehrfach höchste Gerichte wie BGH, BVerfG und EuGH trotz gegenteiliger Entscheidungen der Instanzgerichte von unserer Rechtsposition überzeugen und so bahnbrechende neue Rechtsprechung erwirken konnte. Gerade in herausfordernden Fällen bestätigt sich zudem das unbedingte Bestreben Ihrer Anwälte bei Schalast, das optimale Ergebnis für Sie als Mandant zu erreichen.

So beraten wir deutsche und ausländische Mandanten von der gründlichen Ermittlung umfassender und komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte bis hin zur erfolgreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.

Beispiele unserer erfolgreichen Tätigkeit:

  • Diverse Musterverfahren bis zu BGH, BVerfG und EuGH zu urheberrechtlichen Grundsatzfragen mit wiederholter Annahme unserer Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG („Metall auf Metall") (u.a. BVerfG in NJW 2016, 2247; EuGH in GRUR 2019, 929; BGH ZUM 2023, 836; BGH GRUR 2020, 843; BGH GRUR 2017, 895 u.a.)
  • Vertretung der Commerzbank AG gegen Klagen wegen Derivat-Geschäften, auch bezüglich der Befugnisse der Aufsichtsbehörde und der Beschränkungen des Auftretens von Kommunen im Wirtschaftsverkehr
  • Vertretung des früheren Vorstandsmitglieds eines Dax-Konzern gegen Organhaftungsansprüche und im Deckungsverfahren gegen über der D&O-Versicherung
  • Vertretung eines führenden Kreditinstituts in verschiedenen Organhaftungs- und D&O-Fragen
  • Vertretung des Käufers in einem Post-M&A-Verfahren
  • Erzielung wesentlicher Grundsatzauseinandersetzung zu Darlehensverträgen (insbesondere zur Zinshöhe, Bearbeitungsentgelten, Verbrauchereigenschaft)
  • Durchsetzung von Gesellschafterrechten in einer Konzern-Struktur
  • Vertretung einer Vielzahl von Kreditinstituten und Emittenten in Verfahren mit der BaFin bzgl. Offenlegungs- und Publikationspflichten
  • Beratung verschiedener Offshore SPVs bezüglich potentieller Klagen von Investoren im Zusammenhang mit Kapitalanforderungen nach der CCR
  • Vertretung mehrerer Medienunternehmen zur Erreichung der Aufnahme in das Vertriebssystem des europaweit größten Vermarkters (u.a. BGH WM 2022, 391)
  • Vertretung einer großen deutschen Bank wegen Ansprüchen bzgl. Pensionsfonds
  • Erstreiten einer Grundsatzentscheidung in einem Verfahren zur Höhe von Darlehenszinsen und zur Syndizierung eines Darlehens bei einem Unternehmenskredit
  • Vertretung eines Versicherers in einem komplexen Verfahren, u.a. zu Darlehensforderungen und Verbindlichkeiten aus Lebensversicherung
  • Beratung und Vertretung einer großen internationalen Bank in einem Interbankenstreit
  • Beratung und Vertretung einer internationalen Großbank in Schiedsverfahren in Post-Portfoliotransaktions-Streitigkeiten)
  • Beratung einer Offshore-Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Multi-Millionen-Klage von Investoren gegen eine frühere Landesbank
  • Beratung und - zusammen mit unserer niederländischen Partnerkanzlei - Vertretung einer deutschen Bank in einer Schadensersatzklage über mehr als EUR 40m vor niederländischen Gerichten
  • Durchsetzung der Anerkennung von Software zur Feststellung von Rechtsverletzungen in Peer-2-Peer Netzwerken
  • Vertretung u.a. eines Generalbauunternehmer zur Frage konkurrierender AGB und konkret zur Haftungsverlagerung der Bodentragfähigkeit eines Kraftwerk-Grundstücks (u.a. BGH NJW-RR 2016, 498).
  • Vertretung kommunaler Energieversorger vor dem EuGH in einem Kartell- und wettbewerbsrechtlichen Verfahren
  • Vertretung kommunaler Energieversorger in US-Discovery-Verfahren Zusammenhang mit in Deutschland anhängigen Schiedsverfahren. (u.a. US-Supreme Court, Az. 20-650; US-Court of Appeals for the Second Circuit, Az. 19-2480-cv)
  • Schadensersatz- und Rückzahlungsklage vor dem Commercial Court (LG Stuttgart) im Zusammenhang mit der gescheiterten Herstellung einer Automationsanlage zur automatisierten Verarbeitung und Verpackung.
  • Wettbewerbsrechtliche Großverfahren im Eilrechtsschutz und der Hauptsache u.a. wegen herabsetzender, irreführender und behindernder Werbung
  • Vertretung eines Herstellers nachhaltiger Kaffeekapseln bei einem Löschungsantrag betreffend des Markenschutzes der Nespresso-Kapsel (BPatG GRUR 2018, 522)
  • Vertretung in Verfahren zum Influencer-Marketing, bis hin zur erfolgreichen Zulassung beim BVerfG (MMR 2022, 387, GRUR-RR 2021, 318).
  • Vertretung eines Massegläubigers bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Masseschmälerungshaftung gegen Geschäftsführer der Schuldnerin aus abgetretenem Recht des Insolvenzverwalters (EUR 10 Mio.); dabei Grundsatzentscheidung des BGH bzgl. Wirksamkeitsvoraussetzungen einer derartigen Abtretung zu Gunsten unseres Mandanten (BGH IX ZR 232/17)
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Erben einer Unternehmensgruppe gegen die Testamentsvollstrecker
  • Vertretung von Unternehmen in Klagen auf Gewährung teilabgelehnter Corona-Überbrückungshilfe

 

Abwehr massenhafter Inanspruchnahmen von Unternehmen

Nicht erst seit dem sog. „Diesel-Skandal“ nehmen massenhafte Inanspruchnahmen von Unternehmen stetig zu. Entsprechend spezialisierte Klägerkanzleien und unterstützende IT-Modelle sowie gesetzliche Neuregelungen führen zu immer mehr Klagen gegenüber Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.

Schalast verfügt über umfangreiche Erfahrung mit derartigen Massenverfahren und ihren verschiedensten Ausprägungen. So vertreten wir erfolgreich Mandanten in Verfahren mit tausenden Individualklagen, teilweise parallel vor allen Landgerichten Deutschlands. Ebenso verfügen wir über langjährige und profunde Expertise mit den verschiedenen Bündelungsformen, wie dem bekannten KapMuG-Musterverfahren oder der jüngst eingeführten Verbands- bzw. Abhilfeklage. Durch unsere tiefgehende Kenntnis dieser Instrumente können wir ihre prozessualen Besonderheiten im Sinne unserer Mandanten nutzen. In allen Fällen setzen wir modernste Legal-Tech-Lösungen ein, um unseren Mandanten effiziente Lösungen und stete Transparenz zu sichern.

Inhaltliche Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Massenverfahren bilden sowohl das Bank- und Kapitalmarktrecht als auch die Abwehr datenschutzrechtlicher Schadensersatzansprüche.

Beispiele unserer erfolgreichen Tätigkeit:

  • Vertretung der größten Wirtschaftsauskunftei gegenüber tausenden Klagen wegen Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO
  • Vertretung eines Finanzdienstleisters gegenüber tausenden Anlegerklagen an allen deutschen Landgerichten
  • Erstmalige Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens durch eine Beklagte
  • Vertretung eines DAX-Unternehmens gegenüber tausenden Anlegerklagen im ersten KapMuG-Musterverfahren.
  • Vertretung einer deutschen Großbank in hunderten Anlegerschutzprozessen
  • Vertretung eines internationalen Versicherungsunternehmens gegenüber einer Vielzahl von Klägerkanzleien