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Jan Mönikes

Rechtsanwalt | Partner | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Jan Mönikes arbeitet in den Schwerpunkten Vereinsrecht sowie IT-, Presse- und Wettbewerbsrecht. Er berät eine Reihe namhafter Vereine und Verbände in Organisations- und Satzungsfragen, sowie international tätige Unternehmen in Fragen des Wettbewerbs- und Äußerungsrechts, dem Datenschutz sowie dem Recht und der Regulierung des Internets. 

Biografie

Jan Mönikes, geboren in Oldenburg i. O., arbeitete direkt nach seiner Schulzeit von 1990 bis 1999 als parlamentarischer Mitarbeiter für verschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages. Seit 1994 beschäftigte er sich dabei schwerpunktmäßig mit Fragen rund um Telekommunikation, Medien und Internet. Berufsbegleitend studierte Jan Mönikes Politik- und Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und absolvierte sein Referendariat in Köln; daneben arbeitete er als Repetitor für Öffentliches Recht und Europarecht bei dem Repetitorium Hemmer mit Kursen an Rhein, Main und Saar.

Seit seinem zweiten Staatsexamen ist Jan Mönikes als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Berlin tätig. 1999 bis 2000 arbeitete er dabei als „Audience Manager Government Programs“ im Berliner Verbindungsbüro der IBM Deutschland. Danach übernahm er als „Head of Government Relations“ die Leitung des AOL-Verbindungsbüros. Ende 2001 trat er als Partner in die Berliner Kanzlei einer überörtlichen Sozietät ein, mit der er bis Ende 2005 noch in einer Bürogemeinschaft verbunden blieb.

Jan Mönikes arbeitet heute in den Schwerpunkten Medien-, Wirtschafts- und Telekommunikationsrecht. Er berät vorrangig international tätige Unternehmen der Telekommunikations- und Computerindustrie sowohl in Fragen von Datenschutz, Recht und Regulierung des Internet und der Telekommunikation, als auch im Bereich ihrer politischen Kommunikation. Jan Mönikes war dazu u.a. Generalbevollmächtigter Syndikus der Versatel-Gruppe in Deutschland und Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN).

Auch heute berät Mönikes als Justitiar eine Reihe von Vereinen und Verbänden, darunter den Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP), den europäischen Pressesprecherverband EACD oder den Bundesverband der Personalmanager (BPM).

Als Fachanwalt und Dozent für Presse- und Medienrecht unterrichtet Mönikes an der Quadriga Hochschule Berlin und als Lehrbeauftragter für IT-Recht an der BTU Cottbus.

Publikationen

  • „Kosten und Folgen des Vollzuges der VDS 2.0“ PinG 06/2015, S. 251