Hans Hofmann begann seine juristische Laufbahn nach Studium, Promotion und Abschluss des 2. Staatexamens als Rechtsanwalt bei Albert, Flad & Schlosshan, einer angesehenen Frankfurter Kanzlei mit Schwerpunkt im deutschen und grenzüberschreitenden Handels- und Gesellschaftsrecht, Grundstücksrecht und grenzüberschreitenden Transaktionen. Diese Kanzlei schloß sich im Jahr 1998 mit einer anderen Anwaltseinheit zur Kanzlei Gaedertz Rechtsanwälte zusammen. Das Frankfurter Büro von Gaedertz Rechtsanwälte fusionierte im Jahr 2001 mit einer der größten, weltweit aufgestellten und heute als Mayer Brown LLP firmierenden Law Firm, der Hans Hofmann bis zum 31. März 2017 angehörte.
Hans Hofmann war von 1989 bis 2016 zusätzlich als Notar im Bezirk des Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestellt und führt seit dem Jahr 2016 den Titel Notar a.D..
Hans Hofmann berät in allen Bereichen des Immobilienwirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts sowie strategischen Fragen der Unternehmensleitung einschließlich Organkonflikten und sich hieraus ergebenden dienstvertraglichen Fragen.
Zu seinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in diesen Fragestellungen oder auch bei Nachfolgeregelungen Unterstützung benötigen.