Georg Berger, geboren in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften in Passau und absolvierte sein Referendariat in Dresden. In seiner Dissertation befasste er sich mit dem Thema Netzzusammenschaltungen bei Telekommunikationsunternehmen.
Nach seiner Dissertation war Ernst Georg Berger zunächst als Justiziar für British Telecom (BT Germany) und Quam tätig. 2004 wurde er Partner bei Schalast & Partner, bevor er 2008 die ITK-Kanzlei SBR Schuster Berger Bahr Ahrens in Hamburg mitbegründete. Mit der Fusion dieser Kanzlei mit der Sozietät Fieldfisher LLP wurde Georg Berger dort Equity Partner im Bereich Regulatory, bevor er sich 2015 mit CLARIUS.LEGAL selbständig machte, dessen Vorstand er noch immer ist.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Anwalt sind die Bereiche Infrastrukturrechts (Telekommunikation und Energie), Prozessführung und Datenschutz. Georg Berger ist Datenschutzbeauftragter (TÜV). In Legal 500 (2020) wird er als „Empfohlener Anwalt" für den Bereich Telekommunikation geführt. Legal 500 schreibt: „Mit Ernst Georg Berger verfügt man über einen in Verfahren vor der Bundesnetzagentur erfahrenen Praxisgruppenleiter, der zudem in Verfahren vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten versiert ist, und dessen beratende Praxis die Vertragsgestaltung und Begleitung von Ausschreibungen, vor allem im Breitbandausbau, sowie Compliance Audits und datenschutzrechtliche Fragen beinhaltet."