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Finanzausschuss vereinfacht Schwarmfinanzierungen

14.05.2019, News

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Schwarmfinanzierungen mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt. Er will den Freibetrag für prospektfreie Vermögensanlagen (massiv) erhöhen und vorherige Vermögensanlagen bei der Betrachtung des Freibetrages außer Betracht lassen. Weiterhin sollen die maximalen Anlagebeträge je Angeleger signifikant erhöht werden.

Die wesentlichen Änderungswünsche am Vermögensanlagegesetz des Finanzausschuss im Detail:

  1. Die Schwelle prospektfreier Vermögensanlagen wird von 2,5Millionen Euro 6 Millionen Euro steigen (§ 2a Abs. 1 VermAnlG)
  2. Anders als bislang werden nicht verkaufte oder vollständig getilgte Vermögensanlagen nicht eungerechnet (§2a Abs. 1 VermAnlG). Derzeit sind noch sämtliche Vermögensanlagen desselben Emittenten in die Betrachtung einzubeziehen.
  3. Die Obergrenze einzelner Anleger soll von 10.000 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden (§2a Abs. 3 Lit. bb VermAnlG)
  4. Das maximal drei DIN-A4-Seiten umfassende Vermögensanlagen-Informationsblatt muss noch geringfügig mehr Informationen enthalten (§ 13 Abs. 3 VermAnlG)

Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Anpassungswünsche des 7. Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erfolgreich sein werden.

Über die weitere Entwicklung und die sich ergebenden Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Sehr gerne beraten wir Sie zu den bestehenden Möglichkeiten.