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Finanzausschuss vereinfacht Schwarmfinanzierungen
14.05.2019, News
14.05.2019, News
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Schwarmfinanzierungen mit einigen Änderungsvorschlägen zugestimmt. Er will den Freibetrag für prospektfreie Vermögensanlagen (massiv) erhöhen und vorherige Vermögensanlagen bei der Betrachtung des Freibetrages außer Betracht lassen. Weiterhin sollen die maximalen Anlagebeträge je Angeleger signifikant erhöht werden.
Die wesentlichen Änderungswünsche am Vermögensanlagegesetz des Finanzausschuss im Detail:
Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Anpassungswünsche des 7. Finanzausschuss des Deutschen Bundestages erfolgreich sein werden.
Über die weitere Entwicklung und die sich ergebenden Änderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Sehr gerne beraten wir Sie zu den bestehenden Möglichkeiten.
Für alle Fragen oder Anfragen kontaktieren Sie bitte Schalast Law | Tax per E-Mail info@schalast.com oder rufen an unter +49 (0) 69 97 58 31 0.