Schalast | News

BaFin veröffentlicht Konsultation 06/2022 – Mindestanforderungen an das Risikomanagement

04.10.2022, News

Nur etwa ein Jahr nach Veröffentlichung der 6. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) am 26.09.2022 nun bereits den Entwurf einer 7. Novelle der MaRisk („Entwurf“) zur Konsultation veröffentlicht.

Die MaRisk werden von der BaFin als Rundschreiben auf deren Webseite veröffentlicht und stellen in Konkretisierung von § 25a des Kreditwesengesetzes („KWG“) verbindliche Verwaltungsanweisungen an Kreditinstitute hinsichtlich des Risikomanagements auf.

Durch die 7. Novelle sollen insbesondere die Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung der European Banking Authority („EBA“) umgesetzt sowie Erkenntnisse der BaFin aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen werden.

Neuerungen des Entwurfs der 7. Novelle der MaRisk

Inhaltlich sind im Entwurf insbesondere die folgenden Bereiche neu hinzugekommen bzw. überarbeitet worden:

1. Übernahme der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung

2. Anforderungen an das Immobiliengeschäft

3. Geschäftsmodellanalyse

4. Handel im Homeoffice

5. Berücksichtigung von ESG-Risiken

6. Regelungen für bedeutende Förderbanken

Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung werden im Entwurf dadurch berücksichtigt, dass teils die bisherigen Regelungen ergänzt werden (z.B. in AT 4.3.5 des Entwurfes) und teils auf die EBA-Leitlinien verwiesen wird (z.B. in AT 4.3.2 des Entwurfes). Die Abschnitte der EBA-Leitlinien, auf die im Entwurf verwiesen wird, werden somit als Ganzes Teil der MaRisk und müssen daher zwingend berücksichtigt werden.

Mit „BTO 3 Immobiliengeschäft“ wurde ein völlig neues Modul in den Entwurf aufgenommen, wodurch zukünftig auch Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Immobiliengeschäft aufgestellt werden. Dies soll der Beseitigung von Unsicherheiten in der Aufsichts- und Prüfungspraxis im bislang weitgehend ungeregelten Immobiliengeschäft dienen. Diese neuen Anforderungen sollen jedoch erst bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte gelten.

Die Änderungen im Entwurf hinsichtlich der Geschäftsmodellanalyse beschränken sich weitgehend auf Klarstellungen und kleinere Ergänzungen.

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung werden im Entwurf Handelsaktivitäten im Homeoffice bzw. allgemein außerhalb der Geschäftsräume dauerhaft – also auch über die Pandemie hinaus – zugelassen. Hierbei müssen allerdings interne Vorgaben zwingend beachtet werden, dessen Mindestinhalt in BTO 2.2.1 Tz. 3 des Entwurfs konkretisiert wird.

Erstmals wird auch die Berücksichtigung von ESG-Risiken explizit in die verbindlichen Vorgaben des Risikomanagements aufgenommen (AT 2.2 Tz. 1 des Entwurfs). Bislang hatte die BaFin lediglich ein unverbindliches Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. Da auch auf EU-Ebene die Anforderungen im Hinblick auf nachhaltige Unternehmensführung stetig wachsen (z.B. durch die 2022 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung)), ist es begrüßenswert, dass die BaFin nun verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung von ESG-Risiken vorschreiben möchte.Zuletzt wurden einige Sonderregelungen, die bislang für sogenannte bedeutende Institute galten, auch auf bedeutende Förderbanken („Institute gem. § 2 Abs. 9i S. 2 KWG, welche die in Satz. 2 dieser Vorschrift gesetzte Bilanzschwelle überschreiten“) ausgedehnt. Hierunter fallen aufgrund der hohen Anforderungen – insbesondere der zu erreichenden Bilanzsumme von 70 Milliarden Euro – lediglich einzelne Institute wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Beratung durch Schalast

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 28.10.2022 an die BaFin gerichtet werden. Bei Bedarf können wir Sie hierbei gerne unterstützen.

Auch im Übrigen beraten wir Sie gerne zu allen Fragen des Bankaufsichtsrechts im Allgemeinen sowie bezüglich der MaRisk, insbesondere im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen.